Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin im Erziehungsurlaub bis 30.09. 2001 mit meinem 1. Kind. Jetzt erwarte ich mein 2. Kind ET 5.10.01. Dies teilte ich so meinem AG mit, daraufhin schrieb er mir, dass ich nur für die 5 fehlenden Tage in der Mutterschaftsfrist bin. Gesetzlich sind doch aber 6 Wochen vor ET vorgesehen. Wie soll ich mich nun meiner KK gegenüber verhalten, da mir da ja pro Tag DM 25,00 zu stehen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Jette
Liebe Jette, es geht um das Mutterschaftsgeld? Endet der EU während der Schutzfristen, ist für den verbleibenden Teil, also 5 Tage vor und die ganze Zeit nach der Geburt, der AG-Zuschuss zu leisten. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Unser 1. Kind wurde im Nov. 2016 geboren. Im Nov. 2019 läuft nun die Elternzeit meiner Frau aus. Nach 15 Monaten Elterngeld/Teilzeitelterngeld ging meine Frau während der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten (ca. 50%). Nun bekommen wir ein 2. Kind (derzeitiger errechter Termin Mitte März). Da wir keinen Ganztagesplatz im Kinderga ...
Hallo Frau Bader, angenommen man arbeitet direkt nach MuSchu und gibt den Antrag an Elternzeit 1 Tag vor Ende des 4. Monats ab - hat man dadurch noch einmal 8 Wochen Kündigungsschutz (BEEG §18 und) während man arbeitet und danach Elternzeit? Die Elternzeit muss ja 7 Wochen vorher eingereicht werden.
Hallo, wenn man während der 3jährigen EZ wieder schwanger ist, darf man diese schon vor Begin des neuen MuSchu vorzeitig beenden, damit man die Möglichkeit hat noch etwas Geld zu verdienen um später mehr Elterngeld zu erhalten?
Hallo, ich bin schanger möchte so lang wie möglich EZ nehmen, also die vollen 3 Jahre (mit Teilzeit). Zunächst erst für 2 Jahre festlegen und dann 7 Wochen vor Ablauf das restliche Jahr. 1. Beantrage ich dann 2 Jahre ab Ende Muschu oder bis zum 2. Geburtstag? Die Deiffernez wären ja 8 Wochen. 2. Sollte ich die EZ für einen Monat unterbrechen o ...
Hallo, Dank Corona bin ich Arbeitslos. Nun sollte ich im Dezember endlich einen neuen Job antreten (leider nur mündliche Zusage), bin jetzt aber schwanger und plötzlich möchten sie mich nicht mehr. Auch andere Bewerbungsversuche blieben wegen Schwangerschaft erfolglos. Nun plagen mich schwere Schwangerschaftsbeschwerden und mein Arzt hat mich er ...
Hallo Frau Bader, wenn mein Muschu am letzten Tag eines Monats beginnt (zB 31. März), kann ich auf Antrag dann dennoch den Mrz zu den 12 Monaten zählen lassen, die zur Berechnung des EG herangezogen werden? Das Gehalt von Mrz wäre immer noch höher (trotz Wegfall des letzten Tages), als das Gehalt von vor 12 Monaten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Frau Bader, wenn ich meinen AG mitteilte, dass ich meine EZ auf einen Tag vor MuSchu unterbreche, sollte dies zwingend als persönlich unterschriebener Brief geschehen oder reicht auch eine Email mit der Bitte um Erhalt /Bestätigung? Das Vertrauensverhältnis zur Kollegin aus HR ist gut. Ich käme mir daher komisch vor nach längeren Gespräche ...
Guten Abend Frau Bader, Die folgende Frage stelle ich Ihnen im Auftrag meiner besten Freundin. Sie ist zahnmedizinische Fachangestellte, Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag Mo., Di., Mi. von 8-13 Uhr, donnerstags 8-18 Uhr, freitags frei. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und sie soll nun Telefondi ...
Hallo, ich habe eine etwas komplizierte Lage aktuell, und zwar wurde meine Umschulung aufgrund meiner Schwangerschaft vorzeitig beendet, während meines Restanspruchs ALG1 fiel ich ins Krankengeld durch Depressionen und bin aktuell auch in Therapie. Ich bekomme also aktuell Krankengeld und wäre ab dem 01.Dezember im Mutterschutz. Bekomme i ...
Hallo Frau Bader, ich habe leider zu spät die Steuerklasse gewechselt, sodass für mein Elterngeld nun die für mich ungünstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wurde. Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und einen Antrag auf Verzicht der Ausklammerung zu stellen. Da ein solcher Fall bei meiner Krankenkasse ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung