Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mündlicher Arbeitsvertrag!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mündlicher Arbeitsvertrag!!!

Mitglied inaktiv

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Mich beschäftigt seit Tagen eine Frage, ich arbeite seit ca. 6 Wochen ohne einen schriftl. Arbeitsvertrag, d.h. nur mündl. Absprache. Der Neuanstellungsvertrag befristet sich auf sechs Monate. Danach wäre eine Übernahme bei "Eignung" gegeben. Nun wusste mein Arbeitgeber bei unserer mündl. Absprache nichts von meiner SS, und meinen Arbeitsvertag habe ich immer noch nicht bekommen. Doch mittlerweile hat er es mitbekommen (lässt sich nicht mehr übersehen...). Hat denn der Halbjahresvertrag jetzt noch Bestand, bzw. MUSS ich ihn überhaupt noch unterschreiben, oder wandelt er sich durch meine SS evtl. in einen Festvertrag? der Halbjahresvertrag läuft zum Ende meiner SS aus (01.05.01) (Geburtstermin:21.04.01) Vielen Dank im Voraus.


Mitglied inaktiv

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hallo, bei einem zeitlich befristeten arbeitsvertrag ändert sich durch die schangerschaft leider nichts! d.h. du darfst natürlich nicht vorher gekündigt werden, aber der vertrag verlängert sich auch nicht. anders ist es bei einem unbefristeten arbeitsvertrag mit 6 monaten probezeit. da entfällt dann die kündigungsmöglichkeit seitens des arbeitgebers in der probezeit. nun kann aber dein arbeitgeber wahrscheinlich nicht beweisen, daß ihr den arbeitsvertrag auf 6 monate befristet habt... lg arwen


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