Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

pia987

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Hallo Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft bald aus. Danach wäre ich eigentlich eine Woche arbeitslos und würde dann in Mutterschutz gehen. Meiner Information nach bis jetzt wäre es so, dass ich ja durch die Arbeitslosigkeit das Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosenged bekomme, also 67%. Meine Frage: Wie verhält es sich, wenn mein Frauenarzt mich bis zum Mutterschutz arbeitsunfähig schreibt? Oder wie wäre es wenn er mich bis in die Zeit des Mutterschutzes rein arbeitsunfähig schreibt? Oder wie wäre es, wenn mein Hausarzt mich aus bestimmten Gründen krankschreiben müsste (bis zum Mutterschutz oder in Mutterschutz rein)? Wie verhält sich das finalziell für mich? Kriege ich dann Krankengeld anstelle Arbeitslosengeld? Ich bin total verunsichert mit den ganzen Finanziellen Angelegenheiten. Danke im Voraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie krankgeschrieben sind, bekommen Sie nach 6 Wo. Krankengeld. Sie bekommen nicht mehr, wenn Sie dann arbeitslos werden Liebe Grüsse NB


Kathi160185

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Hallo, ich bin genau in der gleichen Lage, nur dass ich mein Beschäftigungsverbot schon habe. Mir wurde von einer Bekannten mitgeteilt, dass ich, wenn mein Arbeitsvertrag während einem Beschäftigungsverbot endet, erst Krankengeld und dann ab Mutterschutz Mutterschaftsgeld in Höhe meines vorherigen Gehaldes bekomm. Die Krankenkasse sagt aber, sie zahlt nichts, dass sei trotzdem Angelegenheit des Arbeitsamtes und auch Frau Bader hat mir keine eindeutige Antwort geben können. Bin am Überlegen, einen Anwalt einzuschalten, ich habe keine Ahnung, wie ich sonst an die notwendigen Infos komme und würde ungern auf 33% des Geldes Verzichten, nur weil sich die Behörden auf meiner Unwissenheit ausruhen... VG


IngoAC

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Moin, ruft doch mal bei der für euch zuständigen Familienkasse an, evtl. wissen die mehr. LG Ingo


Kathi160185

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Ingo, danke für den Tip. Aber warum Familienkasse? Die ist doch fürs Kindergeld zuständig, nicht fürs Mutterschaftsgeld. Das kommt von der Krankenkasse und eigentl vom Arbeitgeber --- wenn man eben noch einen hat...


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