anucina
Hallo Frau Bader, Seit 4 Wochen bin ich schon dabei meinen Resturlaub vor dem Mutterschutz abzubauen. Der Mutterschutz beginnt jedoch erst am 13.04.2017 Jetzt wurde bei mir vor 2,5 Wochen eine Verkürzung des Gebärmutterhalses festgestellt und der Arzt fragte mich ob ich noch arbeite, ich meinte nur dass ich im Moment meinen Resturlaub nehme und damit war die Frage geklärt. Jetzt muss ich mich aber schonen, viel liegen und kann eigentlich nicht wirklich das tun, was man in einem "Urlaub" tun würde. Kann er mich rückwirkend krankschreiben oder wenigstens ab jetzt? Dann bleibt mein Urlaub für nach der Elternzeit stehen, wovon ich sicherlich mehr haben würde da ich jetzt einfach nicht wirklich viel machen kann. Vielen Dank
Hallo, wenn Ihr Arzt Sie krank schreibt, wenn die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Das geht aber nicht rückwirkend. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Rückwirkend krankschreiben geht gar nicht. Wenn du viel liegen musst, ist jetzt eine AU das richtige Attest.
anucina
Eine AU? Arbeitsunfähigkeit? Wo liegt da für mich der Unterschied zu einer kranken Krankmeldung?
la-floe
ist dasselbe Gruss
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