Hallo Frau Bader,
Seit 4 Wochen bin ich schon dabei meinen Resturlaub vor dem Mutterschutz abzubauen. Der Mutterschutz beginnt jedoch erst am 13.04.2017
Jetzt wurde bei mir vor 2,5 Wochen eine Verkürzung des Gebärmutterhalses festgestellt und der Arzt fragte mich ob ich noch arbeite, ich meinte nur dass ich im Moment meinen Resturlaub nehme und damit war die Frage geklärt. Jetzt muss ich mich aber schonen, viel liegen und kann eigentlich nicht wirklich das tun, was man in einem "Urlaub" tun würde. Kann er mich rückwirkend krankschreiben oder wenigstens ab jetzt? Dann bleibt mein Urlaub für nach der Elternzeit stehen, wovon ich sicherlich mehr haben würde da ich jetzt einfach nicht wirklich viel machen kann.
Vielen Dank
von
anucina
am 20.03.2017, 04:26
Antwort auf:
Krankschreibung während Resrurlaub, vor dem Mutterschutz
Hallo,
wenn Ihr Arzt Sie krank schreibt, wenn die Urlaubstage wieder gutgeschrieben.
Das geht aber nicht rückwirkend.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2017
Antwort auf:
Krankschreibung während Resrurlaub, vor dem Mutterschutz
Rückwirkend krankschreiben geht gar nicht. Wenn du viel liegen musst, ist jetzt eine AU das richtige Attest.
Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 07:55
Antwort auf:
Krankschreibung während Resrurlaub, vor dem Mutterschutz
Eine AU? Arbeitsunfähigkeit?
Wo liegt da für mich der Unterschied zu einer kranken Krankmeldung?
von
anucina
am 20.03.2017, 12:54
Antwort auf:
Krankschreibung während Resrurlaub, vor dem Mutterschutz
ist dasselbe
Gruss
von
la-floe
am 20.03.2017, 16:05