Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung während Resrurlaub, vor dem Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung während Resrurlaub, vor dem Mutterschutz

anucina

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Hallo Frau Bader, Seit 4 Wochen bin ich schon dabei meinen Resturlaub vor dem Mutterschutz abzubauen. Der Mutterschutz beginnt jedoch erst am 13.04.2017 Jetzt wurde bei mir vor 2,5 Wochen eine Verkürzung des Gebärmutterhalses festgestellt und der Arzt fragte mich ob ich noch arbeite, ich meinte nur dass ich im Moment meinen Resturlaub nehme und damit war die Frage geklärt. Jetzt muss ich mich aber schonen, viel liegen und kann eigentlich nicht wirklich das tun, was man in einem "Urlaub" tun würde. Kann er mich rückwirkend krankschreiben oder wenigstens ab jetzt? Dann bleibt mein Urlaub für nach der Elternzeit stehen, wovon ich sicherlich mehr haben würde da ich jetzt einfach nicht wirklich viel machen kann. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr Arzt Sie krank schreibt, wenn die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Das geht aber nicht rückwirkend. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Rückwirkend krankschreiben geht gar nicht. Wenn du viel liegen musst, ist jetzt eine AU das richtige Attest.


anucina

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Eine AU? Arbeitsunfähigkeit? Wo liegt da für mich der Unterschied zu einer kranken Krankmeldung?


la-floe

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ist dasselbe Gruss


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