Mitglied inaktiv
Hallo, haben vor 6 Wochen Zwillinge bekommen, wovon unser Sohn leider einen schweren Herzfehler hat. Nun haben wir versucht eine Haushaltshilfe zu bekommen, da ich wieder arbeiten muss und der zusätzliche Aufwand wegen der Erkrankung unseres Sohnes doch erheblich ist. Bei Nachfrage bei der Krankenkasse wurde uns mitgeteilt, dass wir erst einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, wenn meine Frau erkrankt wäre. Daraufhin hat meine Frau mit ihrer Gynäkologin darüber gesprochen woraufhin diese sagte, dass sie meine Frau während des Mutterschutzes gar nicht krank schreiben könne. Wer hat denn nun recht? Oder gibt es einen gesetzlichen Anspruch an eine Haushaltshilfe in dem Fall wo eines der Kinder erkrankt ist? Über eine baldige Antwort wären wir sehr dankbar.
Hallo, einen Anspruch haben Sie nur, wenn sich die Mutter nicht ausreichend um das Kind kümmern kann (zB weil sie mit dem kranken Kind im KK ist) . Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Liebe Grüsse, NB
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