Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung vor dem Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Krankschreibung vor dem Mutterschutz

Urmel82

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Liebe Frau Bader, vielen herzlichen Dank für die Möglichkeit hier Fragen stellen zu dürfen :-) Ich gehe in 7 Wochen in den regulären Mutterschutz. Gesundheitlich leide ich unter sehr starken Rückenschmerzen, Drehschwindel und andauernden Blasenentzündungen mit Blut im Urin. Leider stellt mir meine FÄ kein Beschäftigungsverbot aus, sie würde mich aber 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes krank schreiben, so dass ich praktisch nahtlos von der Krankschreibung in den Mutterschutz gleite. Nun stellt sich mir allerdings die Frage, ob das überhaupt geht und ob ich dadurch nicht ab Mutterschutz automatisch ins Krankengeld rutschen würde? Hätte so ein Verfahren auf mein Mutterschaftsgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße Urmel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihre Frauenärztin hat recht. Sie haben ja gesundheitliche Schwierigkeiten, es liegt nicht an der Arbeit. Ansonsten ist das so umsetzbar, Mutterschutz hat ja nichts mit Krankheit zu tun. Liebe Grüße NB


Felica

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Das geht. Was auch gut geht, so habe ich es gemacht, die paar tage zwischen AU und Mutterschutz den Urlaub nehmen. Da langt sogar einen Tag und du bist für alles safe. Statt sich also jetzt noch eine Woche hinzuschleppen würde ich das so machen, oder die Wochen Krankengeld in Kauf nehmen. Dann achte aber darauf das der Arzt bescheinigt das es schwangerschaftsbedingt ist.


mellomania

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deine gyn hat aber recht. nur so am rande. ein bv darf sie nur ausstellen, wenn du prinzipiell arbeitsfähig wärest, was du eben nicht bist. daher au. die geht immer vor. das ist nur eine reine info weil du schreibst, dass der gyn LEIDER kein bv ausstellt. er darf nicht. selbst wenn du noch 8 wochen hättest.


Urmel82

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Vielen lieben Dank für Eure beider Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen was Verständnisfragen betrifft :)


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