sai89
Hallo Frau Bader, ich habe mir blöderweise 2 Tage vor der Geburt meiner Tochter am 11.07 das Sprunggelenk gebrochen. Die Folgen sind recht bitter- ich darf den Fuß mind. 6 Wohen nicht belasten und bin auf krücken angewiesen, danach ist an Laufen sicher auch nicht gleich zu denken. Prognose geht in Richtung 3 Monate oder länger... ich bin bis Ende nächtes jahr in EZ ( habe ich beim AG bereits beantragt). Ich wurde jetzt gefragt ob eine Krankschreibung jetzt Hilfreich wäre - da ich dann ja krankengeld bekommen würde und mir die Monate EG für später aufheben könnte? Dazu habe ich leider keine Informationen gefunden... LG
Hallo, die EZ ist ja bereits beantragt. Das kann man nicht ändern. Selbst wenn der AG zustimmt wäre es ja nur, um Lohn/Krankengeld zu beziehen. Das halte ich für Betrug zu Ungunsten der KK. Liebe Grüße NB
Felica
Da du bereits EZ eingereicht hast, kannst du daran nichts ändern. Außer der AG stimmt dem zu. Würdest dann halt weniger EG bekommen da du über den 14ten Lebensmonat hinaus kein Basis-EG beziehen kannst. Und für die Zeit welche du im Mutterschutz bist, wird dir die Zeit beim EG auf jeden Fall gekürzt. Selbst wenn man also von 3 Monaten ausgeht, wäre es höchstens 1 Monat. Da ist es auch fraglich ob man dir wirklich noch eine Krankmeldung gibt. Kannst es natürlich versuchen. Aber wie ich sage, es hängt so oder so am AG. Gute Besserung
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