Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unfall im Mutterschutz - krankschreibung sinnvoll?

Frage: Unfall im Mutterschutz - krankschreibung sinnvoll?

sai89

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Hallo Frau Bader, ich habe mir blöderweise 2 Tage vor der Geburt meiner Tochter am 11.07 das Sprunggelenk gebrochen. Die Folgen sind recht bitter- ich darf den Fuß mind. 6 Wohen nicht belasten und bin auf krücken angewiesen, danach ist an Laufen sicher auch nicht gleich zu denken. Prognose geht in Richtung 3 Monate oder länger... ich bin bis Ende nächtes jahr in EZ ( habe ich beim AG bereits beantragt). Ich wurde jetzt gefragt ob eine Krankschreibung jetzt Hilfreich wäre - da ich dann ja krankengeld bekommen würde und mir die Monate EG für später aufheben könnte? Dazu habe ich leider keine Informationen gefunden... LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ ist ja bereits beantragt. Das kann man nicht ändern. Selbst wenn der AG zustimmt wäre es ja nur, um Lohn/Krankengeld zu beziehen. Das halte ich für Betrug zu Ungunsten der KK. Liebe Grüße NB


Felica

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Da du bereits EZ eingereicht hast, kannst du daran nichts ändern. Außer der AG stimmt dem zu. Würdest dann halt weniger EG bekommen da du über den 14ten Lebensmonat hinaus kein Basis-EG beziehen kannst. Und für die Zeit welche du im Mutterschutz bist, wird dir die Zeit beim EG auf jeden Fall gekürzt. Selbst wenn man also von 3 Monaten ausgeht, wäre es höchstens 1 Monat. Da ist es auch fraglich ob man dir wirklich noch eine Krankmeldung gibt. Kannst es natürlich versuchen. Aber wie ich sage, es hängt so oder so am AG. Gute Besserung


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