Mitglied inaktiv
Hallo Ein paar Fragen: 1. Darf ich im Mutterschutz, die 6 Wochen BEVOR das Kind kommt, noch meinen Nebenjob ausüben, während ich bei meinem Hauptjob schon in Mutterschutz bin? 2. Darf ich NACHDEM das Kind da ist im Mutterschutz (die 8 Wochen) meinen Nebenjob ausüben? 3. Wenn ich in der Shwangerschaft krank geschrieben bin vom Arzt, darf ich ja in der Zeit auch nicht zu meinem Nebenjob, das ist klar. Aber was ist, wenn mein Arzt mir jetzt sagt, ich darf nicht in den Kindergarten, weil da der Norovirus rumgeht und das zu gefährlich für mien Ungeborenes ist? Darf ich dann trotzdem zu meinem Nebenjob, der nichts mit Kindern und Noro zu tun hat? Was für ein Attest oder Schrieb brauch ich da? Oder kann er mich normal "krank" schreiben und ich darf trotzdem zu meinem Nebenjob? Wie muss ich da vorgehen? Danke!
Hallo, 1. Ja 2. Nein 3. Wenn der Arzt es ausdrücklich attestiert. Unterscheiden Sie aber Krankschreibung u BV! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. Ja 2. Nein! Du darfst nicht arbeiten, selbst wenn du wolltest. Und dein Chef macht sich strafbar, wenn er dich beschäftigt. 3. Bist du normal krank geschrieben, dann bist du arbeitsunfähig. Was der Arzt in deinem Beispiel mit dem Norovirus schreiben müsste, damit du im Nebenjob arbeiten kannst, weiß ich nicht (das müsste er aber wissen). Gruß Sabine
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