Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minus-Arbeitszeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minus-Arbeitszeit

Mitglied inaktiv

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ich habe eine frage zur negativ-arbeitszeit, also ich habe keine überstunden sondern minusstunden! nun ist es so, das ich nur noch um die 2 wo. zu arbeiten habe, danach habe ich urlaub/mutterschutz. wenn ich jetzt in den letzten tagen voll auf nacharbeiten mache, ist das glaube ich gesetzlich auch nicht ganz zulässig weil ich schwanger bin! (ich müsste bis zu 10 std. am tag arbeiten damit ich die minusstunden einarbeiten kann). was würden sie mir raten? kann man die minusstunden vom letzten gehalt abziehen lassen? oder übertragen, weil ich nach dem mutterschutz für 19 std./wo. arbeiten werde. mit meinem AG habe ich in dieser sache noch nichts abgesprochen! würde mich über eine antwort freuen! danke im voraus! Gruß Miriam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Miriam, grundsätzlich gilt, daß der Arbeitnehmer Arbeit und der Arbeitgeber für die vertraglich festgelegte Arbeit Lohn schuldet. Wenn Sie Minusstunden haben, haben Sie (klingt hart, ist juristisch aber so) Ihre vertragliche Schuld nicht erbracht. Ihnen steht also auch nicht der volle Lohn zu. Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten, die mit dem Arbeitgeber abzuklären sind (ansonsten darf er ohne Ihre Zustimmung die erste Möglichkeit wählen): 1. Ihr AG kann den Lohn kürzen 2. Eine Verrechnung mit Urlaub ist möglich, wenn Ihnen der Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz in Höhe von 18 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) verbleibt. 3. Ein Aufarbeiten vor dem Mutterschutz ist möglich, wenn die Fristen nach MutterschutzG nicht überschritten werden (max. 8 1/2 Std. täglich oder 90 Std. pro Doppelwoche, wenn Sie über 18 sind, wovon ich ausgehe). 4. Wenn der AG damit einverstanden ist, kann man die Zeiten auch nach hinten verschieben. Also: vehandeln Sie! :-) N. Bader


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o.T.


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