Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob

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Hallo! Ich habe eine Frage zu einem Minijob und Feiertagen. Wenn man 8 Stunden in der Woche arbeitet und die Zeit auch noch einteilen kann wie man möchte, wie ist es dann mit Feiertagen? Wenn z.B. in einer Woche ein Feiertag ist, muss ich dann trotzdem die 8 Stunden arbeiten oder habe ich dann auch frei und muss nur 4 Stunden arbeiten? Vielen Dank und Grüße Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an. Sie werden doch üblicherweise an festen Tagen arbeiten - und dann brauchen Sie dies nicht nacharbeiten u bei Krankheit berücksichtigen. Liebe gRüsse, NB


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Stundenzahl kommen (auch wenn Feiertage sind). Wenn man nur einen "festen" Tag arbeitet (z. B. freitags) kommt es auf den Vertrag an (bzw. Nebenabrede)


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Genauso wäre es bei Krankheit. Was wäre, wenn ich 2 oder 3 Tage krankgeschrieben wäre? Müßte ich dann die Arbeitszeit nacharbeiten? Grüße Conny


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