Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob während des Mutterschutzes?

Frage: Minijob während des Mutterschutzes?

Mitglied inaktiv

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Ich habe neben meiner Arbeitsstelle einen Zweitjob auf 400€ Basis (Minijob). War bei meiner Kasse (GKV) und diese hat mir gesagt, dass der Zweitjob auf Mutterschutzgeld nicht angerechnet wird. Das würde heißen, dass ich während des Schutzes diese 400€ verlieren würde, denn meinen Lohn (etwa 850 € netto) würde die Kasse und mein Arbeitgeber zusammen zahlen. Die 400 € würden dabei wegfallen. Daher dachte ich daran, auf den Schutz vor der Entbindung zu verzichten, damit auch die 400€ beziehen kann. Die Kasse meinte, das sei nicht so gute Idee, sondern ich könnte während des Mutterschutzes die 400€ weiterbeziehen, da dies Beitragsfrei sei. Ich soll einfach beim Antrag auf Mutterschutz den Minijob nicht angeben. Ist es so richtig? Oder darf ich überhaupt nicht arbeiten? Kann Verzichterklärung auf MuSchutz nur bezüglich 400€ abgeben, also nur bezüglich Minijob? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen für den Minijob kein MG, weil Sie dafür auch keine KK-Beiträge zahlen. Sie können auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten, müssen dann aber arbeiten (das kann man jederzeit rückgängig machen). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wie ist es, wenn ich nur meinen Mini-Job weitermachen möchte? Denn meinen ersten Job kriege ich ja sowieso von der KK und meinem Arbeitgeber gezahlt. Vorteil, so würde ich mein 400€ nicht verlieren. Beide Stellen weiterzumachen, ist zu Viel mit einem "Riesenkugel". Oder wenn man den Mutterschutz wählt, bedeutet dies ein absolutes Arbeitsverbot? Danke im Voraus


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