Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob und Arbeitslosengeldanspruch

Frage: Minijob und Arbeitslosengeldanspruch

Annabell86

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endete im August diesen Jahres und ich bezog bisher Arbeitslosengeld, da ich meine frühere Arbeitsstelle kündigen musste. Das Arbeitslosengeld wurde auf 15-Stunden-Woche berechnet, die ich nun mit Kind arbeiten kann. Nun werde ich im Dezember einen 370-Euro-Minijob antreten. Ich habe jetzt die Möglichkeit entweder weiterhin arbeitssuchend gemeldet zu sein oder mich arbeitssuchend abmelden. Jetzt zu meiner Frage. Wenn ich mich arbeitssuchend abmelde und im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit z.b. in 1-2 Jahren, habe ich da einen Arbeitslosengeldanspruch? Da ich ja bisher "nur" 4 Monate in Anspruch genommen habe. Auch im Hinblick darauf, dass ich in 1-2 Jahren nicht nur 15 sondern 25 Stunden arbeiten kann. Wie wird da das Arbeitslosengeld berechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das Arbeitslosengeld immer in Relation zu der Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Surematu

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Wieso solltest du nach 1-2 Jahren keinen Anspruch haben,wenn du sozialversicherungspflichtiger Arbeit nachgegangen bist? Alg 1 berechnet sich dann aus seinem Gehalt und Alg2 normal nach Regelsatz.


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