Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, eine Kollegin hat folgendes Problem: Sie befindet sich gerade im 1. Elternzeitjahr und möchte ab dem 2. Jahr auf 450 €-Basis beim jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Einer anderen Kollegin wurde dies bereits genehmigt. Jetzt führt sich der Chef allerdings auf, und behauptet, es wäre keine Arbeit da für eine so kurze Arbeitszeit. Wir haben ja schon recherchiert und herausgefunden, dass es wohl mind. 15 Mitarbeiter sein müssen, damit der Chef den Teilzeit-Wunsch nicht ablehnen kann. Diese Voraussetzung wäre erfüllt. Kann es nun wirklich sein, dass er es einer Kollegin genehmigt, und den darauffolgenden nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Danilein1984
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sorry, sollte während der Elternzeit heißen.....
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