Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

minijob im eu

Frage: minijob im eu

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hallo frau bader, das thema scheint ja zum neuen trend zu werden, auch ich habe eine frage zu nebentätigkeiten im eu. ich möchte zum 01.09. einen minijob anfangen, ich bin arzthelferin und möchte abends an einer tankstelle arbeiten, also im prinzip spricht ja wohl nichts dagegen. meine chefin ist zur kur bis 15.09. kann ich ihr jetzt mitteilen, dass ich zum 01.09. anfange, ohne etwas schriftlich von ihr zu haben? es gibt da doch eine frist von vier wochen, in denen der haupt-ag widersprechen kann, oder? ich bin da etwas unsicher. ich möchte meinen arbeitsplatz nicht riskieren. wenn ich anfange nebenbei zu arbeiten, ohne etwa schriftlich zu haben, obwohl prinzipiell nichts dagegenspricht, kann mir dann eine abmahnung oder sogar kündigung drohen? besten dank für ihre antwort. sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sind Sie im EU? Grds. muss der Ag zustimmen, denn Sie haben ja einen güligen Arbeitsvertragt. Schauen Sie mal bei http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/Einsteigerinfos/InhNav,N=1202.html Gruß, NB


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