Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob 450€ vor und nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob 450€ vor und nach der Elternzeit

ConradK

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Hallo, ich bin vom 26.04-25.05 in Elternzeit für 1 Monat. Ich bekomme ja bis dahin ganz normal Lohn anteilig. Ich arbeite zudem noch in einem Minijob. Wenn ich vom 01.04-20.04 in diesem Minijob arbeite und 450€ bekomme, dürfte dies doch nicht an das Elterngeld angerechnet werden, oder? Meine Tätigkeit würde ich am 26.05 auch erst wieder aufnehmen und da wieder 450€ verdienen. oder fließt der Lohn aus dem Monat dennoch irgendwie rein? Freue mich auf die Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, welche Einkünfte Sie haben können Sie nachrechnen bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Damit würdest Du die Minijob Grenze sprengen und hast dann ein anderes Problem.


ConradK

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Im April 450€ und im Mai 450€ halt vor der Elternzeit und nach der Elternzeit.


KielSprotte

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Du darfst nur in einem vollen Beschäftigungsmonat 450 Euro verdienen, bei Unterbrechung wie EZ muss runtergebrochen werden.


Frau_H.

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Hast du in der Zukunft noch einen weiteren Monat EZ angemeldet?


ConradK

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Nein bis jetzt habe ich noch kein weiteren Monat geplant wobei ich überlege den zweiten Monat dann im 13 Monat des Kindes zu nehmen, quasi nach meiner Frau. D.h. es wäre dann folgendes Möglich. 01.04-25.04 = 375€ und 26.05-31.05. = 87€ , habe es nun auf die Tage im Monat runtergebrochen. So wäre es quasi möglich ohne das mir das Elterngeld gekürzt wird?


Mitglied inaktiv

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Du weist aber schon das du beide Monate zusammen Elternzeit anmelden musst. Der zweite kann sonst der AG ablehnen. Dann musst du das erste Elterngeld zurückzahlen


Frau_H.

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Genau, darauf wollte ich auch hinaus ... ein Anspruch auf EG ergibt sich nur bei einer Inanspruchnahme von mindestens 2 Monaten.


ConradK

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Sehr guter Hinweis, dann trage ich den zweiten Monat gleich mit ein. Und die Berechnung für meinen Minijob wäre dann richtig? Oder wie berechnet man das dann anteilig.


Mitglied inaktiv

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Das mit den Tagen müsste so stimmen. Hat aber nix mit dem Elterngeld zu tun, sondern mit Steuerrecht und Sozialabgaben


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