Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mini-Job und Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mini-Job und Elternzeit

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Hallo Frau Bader, die Elternzeit meines 1. Kindes endet am 29.05.2005 und ich bin zur Zeit bei meinem AG im Rahmen eines Mini-Jobs tätig. Da ich jetzt wieder schwanger bin und mein Erziehungsurlaub für das 2. Kind am 28.06.2005 beginnt muß ich mich jetzt bei meinem Mann ab 30.05.2005 familienversicheren und der Anspruch auf Mu-GEld entfällt (da ich in den 4 Wochen nicht mehr arbeite als der bisherige Mini-Job). Wie sieht es nach der Geburt des 2. Kindes aus, muß mein Ag mir meine Stelle bzw. meinen Mini-Job auch freihalten für die von mir eingereichte Erziehungszeit oder bin ich dann kündbar. Wie verhält man sich in so einem Fall. Danke für die Antwort. Gruß Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist eine heiße Kiste. Es ist dfie Frage, was vertraglich verienbart ist. Wenn die vier Wochen als unbezahlter Urlaub gelten, bleibt der ARbeitsplatz bestehen, Sie bekommen aber weniger bzw. kein Mutterschaftsgeld und haben auch das KK-Problem. Für Sie wäre es weit besser, in der Zeit normal arbeiten zu gehen. gruß, NB


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