danieeela
Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe bei meinem Hauptarbeitgeber für Kind 1 Elternzeit bis April 2020 beantragt. Vor der Geburt war ich Vollzeit angestellt. Nun erwarte ich im März 2020 Kind 2. Ich würde die Elternzeit kurz vor dem Mutterschutz beenden. Ich arbeite nun seit Januar 2019 während der Elternzeit fremd, d. h. bei einem anderen Arbeitgeber auf 450 Euro (Arbeitsverhältnis beim Hauptarbeitgeber ruht). Habe ich trotz Minijob für Kind 2 wieder vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Oder verfällt dieser durch den Minijob? Bzw erhalte ich sogar von beiden Arbeitgebern Mutterschaftsgeld? Danke vorab und grüße
Hallo, sie haben auf jeden Fall Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber alt, beim anderen Arbeitgeber kommt es darauf an, ob der Mini Job auf die Elternzeit befristet ist. Dann endet er automatisch. Wirklich was bringen tut Ihnen das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber neu sowieso nicht, es handelt sich dabei um höchstens zwei Euro pro Tag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld verfällt nicht durch den Mini job.
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