Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mindestarbeitszeit in Elternzeit

Frage: Mindestarbeitszeit in Elternzeit

LiaTaNa

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Guten Tag Frau Bader, ich bin Mutter eines 9 Monate alten Jungen und würde gerne ab Sommer wieder Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. Ich bin Krankenschwester. Da mein Sohn noch keine Kita besucht, würde ich daher gerne nur am Wochenende arbeiten gehen (bei uns im Krankenhaus ist es jedes zweite Wochenende). Meine Abteilungsleitung sagte mir, dass ich mindestens 25% arbeiten MÜSSE. Stimmt das so? Ich hab einfach partout niemanden, der in der Woche nach ihm schauen kann. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. Gesetz haben Sie nur Anspruch auf Tz im Rahmen von 15 - 30 Stunden. Liebe Grüße NB


sternenfee75

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Bei uns im Haus geht das, ich arbeite selber so. Habe einen Vertrag über 1 Tag in der Woche, arbeite aber stattdessen jedes 2. we, ist bei uns eine 20% Stelle. Evtl mal mit der Pflegedienstleitung sprechen ob du notfalls den Bereich wechseln kannst.


malini

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Anscheinend ist bei euch der Personalmangel noch nicht groß genug... Bei uns kann man auch weniger arbeiten, einen Anspruch hat du aber leider erst ab 15 Stunden/Woche. Kannst du nicht Freitag/Samstag Nachtdienst machen? Da würde man bei uns mit 4 Nächten auf die 25% kommen.


Mitglied inaktiv

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Der Junge ist erst 9 Monate alt. Ich möchte sicherheitshalber drauf hinweisen, dass man eine stillende Mutter laut MuSchG nachts und sonntags nicht beschäftigen darf. Wenn sie ausdrücklich einwilligt dann auch sonntags. Ansonsten bis 8,5 Std. pro Tag zwischen 6-20 Uhr.


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