SinaEwald
Hallo, werde voraussichtlich im September diesen Jahres in Mutterschaftsurlaub gehen und damit von meinem Hauptarbeitgeber Mutterschaftsgeld beantragen/beziehen. Da ich im Homeoffice einen super einfachen Minijob ausübe (30Std/Monat!), wüsste ich gern, ob ich diesen parallel weitermachen darf. So würde ich praktisch das Mutterschaftsgeld von meinem Hauptarbeitgeber plus den Verdienst aus dem Minijob einnehmen. Ich hoffe das meine Frage verständlich ist und freue mich über hilfreiche Antworten. LG Sina
Hallo, vor der geburt geht es, nach der Geburt kann man nicht auf den Mutterschutz verzichten. Tatsächlich erhalten Sie ja auch höchstens 2 € Zuschuss vom AG und keine Leistung von der KK (beim Minijob). Liebe Grüße NB
mellomania
wieviele stunden arbeitest du beim hauptarbeitgeber normal?
Mitglied inaktiv
Sofern beide Tätigkeiten zusammen nicht grundsätzlich gegen das Mehrarbeitverbot nach MuSchG verstoßen, geht es schon. Erlaubt sind max 90 Std/Doppelwoche für die Summe beider Tätigkeiten. Dabei zählen die Stunden aus dem Hauptjob auch in der Schutzfrist als würdest du arbeiten. Wenn du die Schutzfrist für beide Tätigkeiten in Anspruch nimmst, bekommst du auch für beide Tätigkeiten das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschüsse. Es gibt daher kein höheres Einkommen, wenn du auf die Schutzfrist teilweise verzichtest.
SinaEwald
Bei meinem Hauptarbeitgeber arbeite ich normal 40Std/Woche. Und bei dem Minijob wären es 30Std/Monat. Da ich derzeit ja noch in Elternzeit bin, dachte ich, würde ein Minijob, den ich von zuhause aus machen kann, reinpassen. Es geht auch eher darum, dass ich jetzt ganz frisch im Minijob anfange und im Grunde ja in der Lage wäre diesen dann auch noch weiterzumachen. Okay, also um es zusammenzufassen. Ich darf innerhalb der Mutterschutzfrist nicht weiterarbeiten? Vielen Dank im Voraus.
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