Mamalove
Hallo Frau Bader, ich bin nach der Elternzeit TZ in meinen Job zurückgekehrt (3 Tage/ Woche, verminderte Tagesarbeitszeit). Jetzt muss ich, vom Zuschussgeber verpflichtend (fremdfinanzierte Stelle) auf eine mehrtägige Fortbildung, die noch dazu an einem Tag beginnt, an dem ich gar nicht arbeiten müsste. Mein Büro liegt auf dem Weg zur Tagungsstätte (halbe Strecke). Hier meine Fragen: 1. Reisezeit soll keine Arbeitszeit sein. 2. Reisekosten sollen erst ab Dienststelle übernommen werden 3. Arbeitszeit soll nur in Höhe der durchschnittlichen Arbeitszeit anerkannt werden; d.h. mein VZ arbeitender Kollege erhält durch die Fortbildung mehr Dienststunden. Früher gab es wohl eine Dienstvereinbarung zu Fortbildungen, die allerdings durch eine betriebsratslose Zeit ungültig geworden sei. Ist diese Vorgehensweise rechtens? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich argumentieren? Vielen Dank und liebe Grüße Heike
RUB
Mamalove
Hallo Frau Bader, leider verstehe ich Ihre Antwort nicht. Ist Reisezeit Arbeitszeit? Wird bei TZ-Kräften bei Ganztagesveranstaltungen nur die durchschnittliche Tagesarbeitszeit anerkannt? Was bedeutet RUB bei Gesetze im Internet konnte ich unter diesem kürzel nichts finden. LG
IngoAC
Moin, RUB Bedeutet Rund Ums Baby, daß bedeutet wohl, daß deine Frage von Frau Bader nicht in den Bereich Familienrecht sondern beim Arbeitsrecht verdingt wird und sie somit (da nicht Ihr Fachgebiet) nicht antwortet. Zu deinem Problem kann ich dir nicht wirklich etwas sagen. Jedoch zu 1 http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/vergutung/arbeitszeit-beginn-ende-79633.aspx "Gehören Dienstreisen zur Arbeitszeit? Reisezeiten sind nicht automatisch auch Arbeitszeiten. Jene Stunden, die außerhalb der angeordneten Arbeitszeit oder Kernarbeitszeit eines Unternehmens liegen, gelten nur als Arbeitszeit, wenn der Beschäftigte selbst das Auto fährt oder während der Reise arbeitet. Arbeitet also jemand zehn Stunden und sitzt anschließend zehn Stunden im Flugzeug, bevor er wieder zehn Stunden arbeitet, ist das rechtlich einwandfrei. Übernachtungen während einer mehrtägigen Dienstreise oder einer Fortbildung gelten ebenfalls nicht als Arbeitszeit." zu 2 Ich glaube das stimmt, da du ja zur Arbeit fahren mußt und erst ab da zusätzliche Kosten Hast zu 3 http://www.mav.leine-solling.de/?page_id=179 "Es gibt keine Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte. Die Mär, ein Tag Fortbildung werde, egal wie lange er dauert, nur mit der Arbeitszeit eines Arbeitstages verrechnet, ist eine eben ein Märchen, hat aber mit der Rechtslage wenig zu tun. Wer andere anweist, eine Fortbildung nur so abzurechnen, begeht Rechtsbruch! Bitte informiert in so einem Fall die MAV, damit wir aufklärend eingreifen können." LG Ingo
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