ludmilaP
Hallo. Bei mir ist es etwas kompliziert, also mein Sohn ist 2 Jahre. Ich habe eine Festeinstellung im Klinikum, da die mir kein Job passend zum Kindergarten geben konnten haben die mir folgendes vorgeschlagen: Ich soll die Elternzeit um ein Jahr verlängert, ein Freistellungsauftrag verfassen. Dies tat ich auch, und arbeite auf 450€ im ambulanten Dienst bis im Oktober 2016 (wo die Elternzeit endet) Frage 1: kann ich ohne bedenken im klinkum kündigen, wenn die mir weiterhin nix anbieten können was zu mir passt? Frage 2: was bzw wie läuft es ab wenn ich schwanger werden sollte ( was im neuen Jahr geplant ist) bzgl Mutterschutz / von wem erhalte ich das Geld. Da ich ein beschäftigungsverbot erhalte, wie beim ersten kind. Frage 3: Solange ich noch nicht schwanger bin wollte ich ( neben elternzeit und neben ambulanten Dienst) noch in eine Branche einsteigen ( Schmuck verkaufen, schmuckparty machen) darf ich das ohne weiteres oder brauche ich eine Erlaubnis vom klinkum, weil ich in elternzeit bin?
Hallo, 1. Ja, Frist 3 Mo. vor Ende der EZ 2. Kommt darauf an. Wenn der Vertrag noch betseht, vom AG. Wenn nicht vomn der Agentur f Arbeit. Liebe Grüße NB
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Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
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