Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Maximale Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Maximale Elternzeit bei Zwillingen

Antonia0208

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Sehr geehrte Frau Bader, laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gibt es eine Neuregelung die Elternzeit betreffend für Zwillinge ab dem 1.Juli 2015. Ich bin von 5 Jahren ausgegangen. Nun wurde mir von oben genannter Stelle gesagt es wären 6 Jahre möglich. Wie muss der Antrag auf Elternzeit aussehen, um die maximale Dauer zu bekommen? Meine Zwillinge sind am 01.02.2016 geboren. Mit freundlichen Grüßen Schmidt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist denn noch kein Antrag gestellt? Man darf pro Kind 24 Mo. flexibel gestalten. Also: 1Jahr K1, 1 Jahr K2 2 Jahre K1 2 Jahre K2 Lieeb Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hast Du die Elternzeit noch nicht gemeldet ? Wann wäre denn der reguläre ET gewesen ? Seit diesem Stichtag darf man bis zu 24 Monate übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag. Daher kannst Du zum Beispiel für Zwilling 1 zwei Jahre nehmen, das 3. übertragen. Danach für Zwilling 2 ein Jahr, 24 Monate übertragen. Dann hängst Du den Rest von Zwilling 1 ran und danach von Zwilling 2. 6 Jahre komplett.


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