Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1+Zwillinge Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1+Zwillinge Elternzeit

Blume81

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Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. 2018-2019 Zwilling 1 2019-2020 Zwilling 2 2020-2021 Zwilling 1 Bis Mitte Oktober könnte ich doch noch Elternzeit für meine Große nehmen,oder? Und wieviel Elternzeit habe ich noch für die Zwillinge? Also: Wieviel Elternzeit insgesamt steht mir noch zu? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das erste Kind können Sie bis einschließlich für den Tag vor dem achten Geburtstag noch Elternzeit nehmen. Da das Kind vor Juli 2015 geboren ist, besteht jedoch kein Anspruch. Für die beiden anderen Kinder können Sie jeweils bis zu 24 Monate restliche Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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für kind 1 rest bis einen tag vor dem 8. geburtstag, Rest verfallen. Antragsfrist 13 wochen. zwilling 1 hat noch 1 jahr, zwilling 2 hat noch 2 jahre. müsstest du aber selbst berechnen können, hast ja 3 jahre pro kind bis längstens einen tag vor dem 8. geburtstag.


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