Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Maximale Elternzeit bei Einzelkind und Zwillingen

Frage: Maximale Elternzeit bei Einzelkind und Zwillingen

alpinadler

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Sehr geehrte Frau Bader, folgendeKonstellation: Kind A geb. 16.09.2009 Kinder B,C geb. 29.03.2011 Ich habe für Kind A 3 Jahre Elternzeit beantragt (bis 16.09.2012), dann nach Beratung durch meinen Arbeitgeber für Kind B 3 Jahre ab 29.03.2011 bis 29.03.2014 und letztlich für Kind C 1 Jahr bis 29.03.2015. Was muss ich weiter beantragen um die maximale Elternzeit zu bekommen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann pro Kind bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. aufheben - wenn der Arbeitgeber zustimmt Liebe Grüße NB


SumSum076

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Nix mehr, du hast die maximal Elternzeit erreicht. So wie es gelaufen ist, geht nicht mehr Elternzeit. Optimaler wäre gewesen: Kind A - 09/2009 bis 03/2011 (und 1 Jahr übertragen lassen) Kind B - 03/2011 bis 03/2013 (und 1 Jahr übertragen lassen) Kind C - 03/2013 bis 03/2014 + übertragenes Jahr für Kind C von 03/2014 bis 03/2015 übertragenes Jahr von Kind A von 03/2015 bis 03/2016 übertragenes Jahr von Kind B von 03/2016 bis 03/2017 Du kannst aber nun für Kind A und B nichts mehr übertragen lassen und das Jahr für Kind C (bis 29.03.15) ist schon das übertragene Jahr. Dein AG könnte - aber nur wenn er möchte - deine Elternzeiten nochmal anpassen und dir mehr Zeit gewähren, aber einen Anspruch darauf hast du nicht. Gruß Sabine


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