Silv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit der Geburt unserer Tochter ( 7/2020) in Elternzeit. Dafür erhalte ich Elterngeld (1800 €) und Kindergeld (200 €). Mein Mann ist seit Ende 2019 Existenzgründer und wegen Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 null Einkommen!! Er hat auch nur 1600 Euro Hilfe im April 2020 erhalten, ansonsten nichts. Können wir extra Hilfe erwarten? Mit freundlichen Grüßen S.M
Hallo, ich fürchte mal eher, nein. Bei dem der Familie im Monat zustehenden Betrag werden Sie während der ZAhlung von EG keinen Anspruch auf soz. Unterstützung haben. Es gibt nach § 16 Abs. 3 BEEG die Möglichkeit, die EZ wegen unzumutbarer Härte vorzeitig zu beenden (sollte der AG nicht zustimmen), dies "bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit". Das käme in Betracht, wenn das EG nicht mehr gezahlt wird. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das ist echt eine sehr schwierige, enttäuschende Situation. Aber mti 2000 € liegt ihr weit über dem Existenzminimum. Dein Mann sollte sich vorübergehend um einen Job bemühen, bis das Geschäft wieder anläuft.
Mitglied inaktiv
Du könntest auch die EZ beenden wegen Härte. Dein Mann betreut das Kind.
KielSprotte
Ich glaube nicht, dass das als Härtefall durchgeht. Von 2000,-- Euro müssen viele Familien leben. Klar hat man sich das anders vorgestellt. Wie schaut es denn aktuell bei deinem Mann aus? Du schreibst jetzt nur von 2020? Auf jeden Fall wirst du dich darauf einstellen müssen ab Sommer wieder arbeiten zu gehen (keine Ahnung, ob das eh die Planung war). Denn Betreuung ist durch deinen Mann vorhanden und staatliche Unterstützung damit du weiter EZ machen kannst , wirst du / ihr nicht bekommen.
Dojii
Einseitige, vorzeitige Beendigung aufgrund wirtschaftlicher Härte wird hier schwer durchzusetzen. Das gilt wirklich nur in Fällen in denen die komplette wirtschaftliche Existenz der ganzen Familie konkret gefährdet ist. Das sind sehr sehr wenige Fälle, in denen diese Begründung wirklich greift und die muss sehr gut belegt und ausführlich beschrieben werden können. Dass man quasi jetzt unerwartet wenig Geld hat und ggf. seinen Lebensstandard deswegen zeitweise zurückfahren muss, ist keine Begründung für einen wirtschaftlichen Härtefall. Hier kommt es zusätzlich auch auf die eigenen Reserven/Rücklagen an. Wenn aktuell wenig Geld reinkommt, aber noch genug Geld "da" ist, ist es so gesehen auch kein wirtschaftlicher Härtefall.
Mitglied inaktiv
OK das mit härte verstehe ich. Aber der AG könnte doch theoretisch der Beendigung zustimmen? Oder die AP arbeitet Teilzeit in Ez. Dann müsste sie aber in EG plus wandeln
Dojii
Ja, eine beidseitige Beendigung ist natürlich möglich. ^^
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