maggih83
Guten Tag Frau Bader, ich habe meinen ET am 3.12. und mein Mutterschutz beginnt am 20.10.2017. Ich war von 10/2016 - 12/2016 in Lohnsteuerklasse 3 und bin seit 01/2017 in 5. Nun möchte ich aufgrund eines höheren Elterngeldes ab 06/2017 wieder in die Steuerklasse 3 wechseln und habe zwei Fragen hierzu: 1. Berücksichtigt die Elterngeldstelle die Lonnsteuerklasse 3 trotz dieser Aufsplittungen (3 Monate Klasse 3, 5 Monate Klasse 5, 4 Monate Klasse 3)? 2. Ist es möglich im laufenden Jahr die Steuerklasse ein weiteres mal zu wechseln? Ich möchte gerne ab Beginn des Mutterschutzes bzw. ab 11/2017 wieder in die Lonsteuerklasse 5 wechseln, da das Mutterschaftsgeld steuerfrei ist. Vielen Dank vorab!
Hallo, 1. wesentlich ist, ob sie in den letzten zwölf Monaten mindestens sieben Monate die entsprechende Lohnsteuerklasse hatten. 2. Man darf ja eigentlich nur einmal im Jahr wechseln. Deshalb denke ich eher nein, bin aber kein Steuerberater. Liebe Grüße NB
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