Hallo Frau Bader! Ich bin wegen SS-Problemen anfangs krank geschrieben worden, was dann später als Beschäftigungsverbot weitergeführt wurde. Mein AG hat mir seit dieser Zeit aber nur mein Grundgehalt weitergezahlt. Ich bekam früher immer monatl. Tantieme auf bestimmte Umsätze, die ich erwirtschaftete. Ich weiß bereits, das er mir im BV die Durchschnittstantieme der letzten 3 Monate hätte weiterzahlen müssen und habe das auch schon abgeklärt. Wie ist das aber mit den 5 Wochen Krankheit vor dem BV??? Stehen mir da nicht auch die Durchschnittstantiemen der letzten 3 Monate zu?? Vielen Dak für Ihre Antwort im vorraus! Liebe Grüße, Yvonne!
Mitglied inaktiv - 02.07.2004, 10:02