Mitglied inaktiv
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt darf mich mein Arbeitgeber ja nicht beschäftigen. Muß er mein Gehalt trotzdem weiterzahlen? Wenn nicht, wird das Gehalt automatisch durch die Krankenkasse übernommen? Ich bin privat krankenversichert und verdiene deutlich mehr als die 8500 DM, ab denen man sich von der gesetzlichen Versicherung abmelden kann. Gibt es eine Möglichkeit während des Mutterschutztes zu arbeiten, wenn man sich wohlfühlt? Evtl. von zuhause aus? Ich bin gespannt auf die Antwort. Mati
Liebe Mati, in der Zeit von ind. oder allgemeinen Beschäftigungsverboten bekommt man weiter seinen Durchschnittslohn. Ab 6 Wo. vor der Geburt darf die werdende Mutter nur dann beschäftigt werden, wenn sie ausdrücklich erklärt, weiter arbeiten zu wollen. Nach der Entbindung darf in der Schutzfrist auch auf Wunsch der Arbeitnehmerin keine Beschäftigung erfolgen. Viele AGs machen den Deal mit, daß man vor der Geburt weiter arbeitet, solange es geht und dafür nachher länger zu Hause bleiben darf. N. Bader
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