Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung nach der 6. Woche in der SS

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung nach der 6. Woche in der SS

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Hallo!!! Ich bin jetzt im 4. Monat mit Zwillingen Schwanger und wurde wegen Blutungen krank geschrieben. Das ganze zieht sich jetzt schon seit ca. 8 Wochen und jetzt habe ich gelesen, dass die FÄ hierfür ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann - meine weigert sich aber, weil Sie wegen so etwas schon mal vor dem Arbeitsgericht war - schreibt mich aber immer wieder krank. Was kann ich machen??? Ausserdem stellt sich mir die Frage, ob mir die 20% Lohn später auch beim Elterngeld fehlen??? Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im voraus. LG Isa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB


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