Lohnfortzahlung / Folgebescheinigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung / Folgebescheinigung

Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist vorgestern ausgelaufen, und ich bin immer noch krank geschrieben und bekomme Krankengeld von der KK. Muss mir die Folgebescheinigung wieder der gleiche Arzt ausstellen, oder ist es nicht so wichtig, Hauptsache es ist die gleiche Diagnose? Was heißt genau die gleiche Diagnose? Was ist, wenn ich jetzt z. B. nicht nur "Schnupfen" sondern "Schnupfen und Husten habe"? Danke im Voraus und liebe Grüße

von Magdalena23 am 22.10.2020, 19:39



Antwort auf: Lohnfortzahlung / Folgebescheinigung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2020



Antwort auf: Lohnfortzahlung / Folgebescheinigung

Ihr Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Ich gehe davon aus, dass sie es rechtzeitig der Agentur für Arbeit gemeldet haben (mind. 3 Monate vor Vertragsende). Das bedeutet, dass seit gestern die Agentur für Arbeit für sie zuständig ist bzgl. ALG1. Haben Sie den Antrag darauf bereits gestellt? Haben Sie sich gestern nochmal bei der Agentur für Arbeit gemeldet und mitgeteilt, dass sie wirklich arbeitssuchend sind und zurzeit AU sind? Wenn nicht, dann kann die Agentur für Arbeit davon ausgehen, dass sie in der Zwischenzeit eine neue Arbeit gefunden und aufgenommen haben, denn in 3 Monaten, von der Meldung, dass der Vertrag endet, bis es wirklich so ist, passiert das öfter. Deshalb wurde mir damals gesagt, dass ich mich am 1.Tag der Arbeitslosigkeit nochmal melden muss. Sollte das nicht erfolgt sein sollten sie es morgen abholen. Die Agentur für Arbeit wird eine AU einfordern um zu sehen, dass sie wirklich krank sind. Nur dann gibt es ALG1. (Ich war während des Bezuges AU und kenne das daher so.) Wenn Sie weiter AU sind brauchen sie eine AU dafür. Ob das eine Folgebescheinigung ist, also vom gleichen Arzt, ist der Agentur erstmal egal. Allerdings wird diese Kontakt zur KK aufnehmen um zu erfahren, wie lange sie bereits AU sind und ab wann der Anspruch auf KG besteht, denn ab dem Tag gibt es kein ALG mehr. Das pausiert dann. KG gibt es ab dem 43.Tag mit der gleichen Krankheit und da ist es egal, welcher Arzt diese diagnostiziert hat. In der Regel schreibt die KK einen an und teilt mit ab welchem Tag Anspruch auf KG besteht. Für die Berechnung werden sie Unterlagen einfordern um es berechnen zu können. Wie das berechnet wird wenn vorher ALG bezogen wird weiß ich nicht.

von Ani123 am 22.10.2020, 22:41



Antwort auf: Lohnfortzahlung / Folgebescheinigung

Hallo Ani123, nein, das ist nicht mein Fall. Ich bin in Lohnfortzahlung, weil ich noch während ich beschäftigt war, krank geworden bin. Das heißt, die BA muss ich erst kontaktieren (Arbeitslosmeldung) wenn ich wieder gesund bin und das ist noch nicht der Fall. Die BA hatte auch keine AUs angefordert, der Grund ist einfach, dass sie für mich aktuell nicht zuständig sind, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Aber ja, ich bin arbeitssuchend gemeldet, und die BA weiss von der Erkrankung. Viele Grüße

von Magdalena23 am 26.10.2020, 13:13



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