Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im August 01 wieder schwanger geworden. Zur Zeit befinde ich mich im EU und habe bei meinem AG auf 630,- Basis gearbeitet. Meine SS wurde schon sehr früh festgestellt, nämlich in der 4 Woche, und zu diesem Zeitpunkt befindet sich das Ei noch nicht mal in der Gebärmutter, da kann man doch nicht von mir verlangen, dass ich das jetzt schon meinem AG mitteile, oder? Die Termine für meine Arbeit im September wurden auch so Mitte, Ende August gemacht, leider bin ich mir nicht sicher, ob ich da schon von der SS wußte, denke aber nicht. Jetzt zum Kern, mir ist sehr früh schon sehr schlecht gewesen, so dass ich im September nicht arbeiten konnte, deshalb habe ich meinem AG ein Attest vorgelegt. Bis heute hieß es ich habe gar keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zwischenzeitlich habe ich meinen AG über die zweite SS informiert und heute heißt es plötzlich, ich habe natürlich Anspruch aber nicht wenn ich schwanger bin, denn hätten sie das gewußt, hätten sie mir nicht diese Dienste zugeteilt. Ich arbeite für Lufthansa am Check –in und habe 3 mal einen Dienst von 17.45 bis 21.15 in diesem Monat gehabt und 3 mal sonntags von 06.00 bis 10.00. Ist das rechtens? Wann muß ich es meinem AG sagen?. Etwa 3 Tage nach dem Ausbleiben meiner Regel? Ich hoffe, dass Sie mir eine positive Antwort geben können und dass ich nicht zu ausführlich für dieses Forum geworden bin. Vielen Dank Magda
Liebe Magda, ich sehe das Problem nicht ganz. Sie haben Anspruch auf Lohn, egal ob SS oder nicht. Wenn man auch dem AG möglichst frühzeitig von der SS mitteilen muss, heißt es nicht, dass man sonst kein Gehalt erhält. Will er vielleicht auf ein Beschäftigungsverbot hinaus? Eine Krankschreiben ist für den AG günstiger. Wenn es Ärger gibt, ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Gruß, NB
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