elina1980
Ich habe mal eine Frage die mich schon jetzt beschäftigt obwohl es noch gar nicht so weit ist. Ich habe einen Hauptjob, sowie 2x abends unter der Woche einen 400Eur Job. Dieser Nebenjob ist ab 20h, und nun frage ich mich was passiert im Falle einer Schwangerschaft? Laut Mutterschutzgesetz darf man ja nach 20h nicht mehr arbeiten, tagsüber könnte ich ja aber auch nicht dort arbeiten gehen, weil ich einen Hauptjob habe. Jetzt meine Frage, darf mich der Nebenjobarbeitgeber kündigen? Oder gehe ich in der Schwangerschaft dort nicht mehr arbeiten udn bekomme trotzdem das Geld? Wie ist das geregelt? Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo, auch bei einem Minishop bekommen Sie bei einem Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Kündigen darf er Dich nicht, es sei denn das Gewerbeaufsichtsamt stimmt dem zu, was ich mir nicht vorstellen kann. In welcher Branche ist denn der Nebenjob? Jenachdem darfst Du bist 22 Uhr oder sogar 23 Uhr arbeiten (MuSchG §8 Abs. 3): (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. Kannst Du dennoch nicht arbeiten und der AG kann Dir keine Arbeit zuteilen die Du machen darfst, muss er im Grunde ein BV aussprechen. Ob der AG aber darauf eingehen muss dass Du noch einen Vollzeitjob hast und deswegen nicht tagsüber arbeiten könntest wage ich zu bezweifeln - aber da wird Frau Bader denke ich noch was genaueres zu sagen können! LG Sabine
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