Mitglied inaktiv
Guten Tag! Der behandelnde Arzt wird mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Mein Arbeitgeber erkennt das Mutterschutzgesetz nicht an, ich habe mich anonym an das Amt für Arbeitsschutz gewandt. (ich hatte dieses Jahr bereits eine Fehlgeburt) Mein Arbeitgeber versetzte mich notgedrungen, nun droht er mir, übt mobbing aus. Ich habe große Angst, das Beschäftigungsverbot beim Arbeitgeber abzugeben. Frage: kann der Arbeitgeber meinen Lohn einbehalten? (bleibt mir dann nur noch der Gang zum Anwalt und ich muss das Gehalt bei Gericht Erstreiten?) Kann er das Verbot nicht anerkennen? Ich hoffe, die Frage ist allgemein genug! Vielen Dank, Martina.
Hallo, nein. Bei einem BV muss er den gesamten Lohn zahlen. Ich würde mich wieder an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, wenn es nicht ausgezahlt wird. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Mrtina, du solltest dir darum keine Sorgen machen. Dein Chef muß zahlen er kann nicht anders. Wenn er dir nicht weiter den vollen Lohn auszahlen sollte, wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt, die helfen dir weiter. Dieses Verbot wird immer zum Wohle von Mutter und kind ausgestellt und er kann es nicht übergehen. Das er nun versucht, dich zu mobben und unter Druck zu setzen ist seine Art seinen Frust loszuwerden, ich kenne das, habe das selber erlebt. Ich habe es mir nicht gefallen lassen und habe bis zum Antritt des Mutterschutzes jeden Monat mein volles Gehalt bekommen. Dein Arzt wird dir sicherlich helfen..und vor einer Kündigung brauchst du auch keine Angst haben, du bist ja nun erstmal geschützt, ich habe nämlich auch wohl weißlich 3 jahre Elternzeit beantragt, damit sie mir n dieser Zeit schonmal nicht kündigen können und ich mich dann in Ruhe nach einer neuen Stelle umsehen kann, denn mir ist klar das ich unter solchen Vorraussetzungen nicht mehr dort arbeiten werde. Kopf hoch und alles Gute für dich Jule
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