Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohn in erneuter ss in Elternzeit

Frage: Lohn in erneuter ss in Elternzeit

Vanessa1889

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in meiner 2 jährigen Elternzeit! Diese endet normalerweise im Juni diesen Jahres. Nun bin ich erneut schwanger! Ich würde nun meine aktuelle Elternzeit kündigen und ins Beschäftigungsverbot gehen! Meine Fragen lauten: 1.) Bekomme ich wieder meinen vollen Lohn? Ich habe keine Änderung der Beschäftigung angegeben! Heisst ich würde normalerweise wieder Vollzeit arbeiten! 2.) Muss ich irgendwelche Fristen einhalten? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nicht. Sie können nicht ihre aktuelle Elternzeit kündigen und in ein Beschäftigungsverbot gehen. Ab dem Tag, an dem die Elternzeit beendet ist und das Arbeitsverhältnis wieder auflebt kann geprüft werden, ob ein Beschäftigungsverbot in Betracht kommt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass aufgrund der Gesetzesänderung der Arbeitgeber auf jeden Fall versuchen soll, Sie umzusetzen. Das ganze klappt also nur, wenn das erste Kind fremd betreut ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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das geht nicht. das ist betrug und funktioniert auch nicht. deine elternzeit läuft ganz normal weiter bis ende und DANACH müsstest du arbeiten gehen WENN du eine kinderbetreuung für kind 1 hast. wenn nicht, musst du die elternzeit ohne lohn natürlich verlängern und auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz kündigen. NUR dann kann man EZ kündigen, wegen neuem Mutterschutz. Never ever für BV. geht nicht.


Mitglied inaktiv

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Während der laufenden EZ kannst du diese nur zum neuen Mutterschutz hin beenden, sprich jetzt EZ vorzeitig beenden, dann statt zu arbeiten Geld für BV bekommen geht nicht. Ab Juni wenn deine EZ regulär endet, kann der Ag dann schauen ob er ein BV ausspricht. Vorher wie gesagt nicht möglich. Ach ja, sollte der neue Mutterschutz vor Juni beginnen, dann wie gesagt kannst du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst dann das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Was du machen kannst um das neue EG etwas zu erhöhen ist das du innerhalb der EZ in TZ arbeitest - sofern du eine Kinderbetreuung hast. Die brauchst du aber so oder so spätestens ab Juni - sonst ist auch ab Ende der EZ ein BV hinfällig da du nicht arbeitsfähig bist ohne diese. In dem Falle würde ich dir raten die laufende EZ bis zum, neuen Mutterschutz zu verlängern, für das neue EG wird es eh kaum noch eine Rolle spielen wenn du bis dahin nicht arbeitest.


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