Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohn bei Beschäftigungsverbot bei mündlichem Elternteilzeitvertrag?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Lohn bei Beschäftigungsverbot bei mündlichem Elternteilzeitvertrag?

tini32

Beitrag melden

Ich befinde mich bis September in der Elternzeit für mein 1. Kind. Mit meinem Arbeitgeber habe ich lediglich eine mündliche Vereinbarung, ab März wieder in Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten (ich hatte vorher auch schon einen Teilzeitvertrag, daher wurde kein neuer Vertrag geschlossen). Nun bin ich erneut schwanger. Dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme ist sicher, da das in der Branche in der ich arbeite üblich ist. Mein Chef möchte sich nun nicht an die mündliche Absprache halten und mich ab März wieder beschäftigen. Er begründet es damit, dass ich ja sowieso ein Beschäftigungsverbot bekomme. Ist diese Begründung zulässig? Ich kann erstens den mündlichen Vertrag beweisen durch eine Email. Zweitens wurde das Beschäftigungsverbot, auf das sich mein Chef bezieht, ja noch gar nicht erteilt, denn es darf erst erteilt werden wenn eine Beschäftigung tatsächlich vorliegt. Drittens darf ein Beschäftigungsverbot einer Schwangeren ja nicht zum Nachteil gereichen. In meinem Fall wäre das der Fall, wenn wegen eines drohenden Beschäftigungsverbots der mündliche Vertrag von Seiten meines Chefs gebrochen wird. Dann würde ich auch keinen Mutterschutzlohn beziehen. Zumindest nicht bis zum Eintritt der Mutterschutzfrist, dann, so weiß ich, kann ich mich auf § 16 BEEG beziehen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie beweisen können, dass der Arbeitgeber der Teilzeitbeschäftigung zugestimmt hat, kann er das natürliche nicht zurücknehmen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wenn Du es als Mail bestätigt hast, dann ist es doch schriftlich ? Vor allem bekommt er es doch eh komplett von der Kasse wieder. Würde ehrlich gesagt damit drohen dass dann gerichtlich regeln zu lassen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, Ich arbeite derzeit hauptberuflich seit 15.6.22 mit 20 Stunden bei einer Arbeitsstelle und zudem seit dem 1.8.22 auf 450 Euro Basis. Nun ist Mitte August eine Schwangerschaft eingetreten. Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober ein Beschäftigungsverbot für beide Jobs erhalten. Ich las bereits, dass das Mutterschutzgeld sich aufg ...

Hallo Frau Bader, ich habe hier nun schon häufiger gelesen, dass wenn eine Elternzeit endet und die Arbeitnehmerin kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger wurde, danach sofort in absolute Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber geschickt werden muss (Gefahrstoffe auf der Arbeit), sie dann den Lohn für den alten Arbeitsvertrag (also vor der Elte ...

Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 19. SSW. Mein Freund und ich waren die letzten Monate in Südostasien unterwegs, weshalb ich eine Art „Sabatical“ hatte. In den Monaten August 2022 bis einschließlich Januar 2023 habe ich nur 50% Gehalt bekommen. Seit Februar 2023 bekomme ich wieder 100% Gehalt. Nun möchte mein AG mir ein BV geben. Ich ar ...

Hallo Frau Bader, mir ist nicht ganz klar, wie der Lohn im Beschäftigungsverbot bei einer 2. Schwangerschaft berechnet wird. Geplant ist ein 2. Kind für Februar 2024, d.h. Eintritt der Schwangerschaft wäre im Mai 2023. Es heißt es würden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Lohns im BV. ...

Hallo Frau Bader, seit dem 15.02.23 befinde ich mich wieder im Beschäftigungsverbot, meine zweijährige Elternzeit vom ersten Kind endete am 14.02.23. Jetzt habe ich meine Lohnabrechnung vom Februar 23 bekommen, aber leider ohne Betrag. Ist es Rechtsgemäß? Erhalte ich im Beschäftigungsverbot kein Lohn? Wen ja, was muss ich machen? Ich freue ...

Guten Tag. Ich übe seit Januar 2023 eine Beschäftigung als Praktikantin (Praktisches Jahr der Psychotherapeuten Ausbildung) in einer Klinik aus. Hierzu bestand ein Praktikanten Vertrag befristet von Januar bis September. Nun erfuhr ich im Mai von meiner Schwangerschaft, welche ich dem Arbeitgeber erst einmal nicht offenlegte. Mein Verdienst lag ...

Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, we ...

Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...

Hallo, ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten. Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden b ...

Hallo Frau Bader,  ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25).   Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...