Beschäftigungsverbot bei neuem Lohn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei neuem Lohn

Guten Tag. Ich übe seit Januar 2023 eine Beschäftigung als Praktikantin (Praktisches Jahr der Psychotherapeuten Ausbildung) in einer Klinik aus. Hierzu bestand ein Praktikanten Vertrag befristet von Januar bis September. Nun erfuhr ich im Mai von meiner Schwangerschaft, welche ich dem Arbeitgeber erst einmal nicht offenlegte. Mein Verdienst lag in dieser Zeit bei knapp 800€. In folgenden Monaten kam es aus Interesse des Arbeitgebers zu einer unbefristeten Festanstellung am 01.07. Diese sollte natürlich besser bezahlt werden. Ca 2000€. Die Verträge wurden unterschrieben. An meinem ersten Arbeitstag 03.07. erhielt ich die Info von meinem Arzt, dass ich aufgrund eines schlechten Immunstatus (keine Antikörper gegen Röteln, CMV etc., jedoch Arbeit mit Kindern) nicht länger arbeiten dürfte. Auf meinem Wunsch hin schrieb mich der FA erst einmal 4 Wochen krank. Betonte jedoch mich anschließend in Beschäftigungsverbot schicken zu wollen. Nun meine Frage: Mit welchem Gehalt habe ich im BV zu rechnen? Bekomme ich die ca 2000€ welche ich verdient hätte wenn ich arbeiten gehen dürfte? Oder bekomme ich nur meinen vorherigen Verdienst von 800€? Oder wird das ganze miteinander verrechnet? Vielen Dank Chamona_hihi

von Chamona_hihi am 21.07.2023, 06:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei neuem Lohn

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2023



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei neuem Lohn

Wenn ihr AG keine mutterschutzkomforme Arbeit für sie hat spricht er das BV aus. Das BV kann er zu jederzeit aufheben, sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Ihr Gynäkologe darf nur ein BV aussprechen wenn das Leben des ungeborenen Kindes gefährdet ist. Das sehe ich bei ihnen nicht. Dass ihr Gynäkologe eine AU für 4 Wochen ausgestellt hat ist kulant, aber wäre nicht notwendig gewesen, da der AG ein BV aussprechen hätte müssen. Ich hoffe, dass auf der AU ein schwangerschaftsbedingte Diagnose steht. Falls nicht werden die 4 Wochen mit 0€ in die Berechnung des EG einfließen. Im BV bekommen sie den Lohn, denn sie ohne bekommen hätten. In ihrem Fall ab dem 1.07. ca. 2000€.

von Ani123 am 21.07.2023, 08:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei neuem Lohn

und wahrscheinlich bekommst du keinen Lohn für die AU Zeit - da in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten 4 Wochen besteht

von Lena_1922 am 21.07.2023, 08:59



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