Liebe Frau Bader,
Ich bin aktuell in der 19. SSW.
Mein Freund und ich waren die letzten Monate in Südostasien unterwegs, weshalb ich eine Art „Sabatical“ hatte. In den Monaten August 2022 bis einschließlich Januar 2023 habe ich nur 50% Gehalt bekommen. Seit Februar 2023 bekomme ich wieder 100% Gehalt. Nun möchte mein AG mir ein BV geben. Ich arbeite in einer vollstationären Wohngruppe der Jugendhilfe und müsste laut Ärztin mit FFP2 Maske arbeiten. Da mein AG mir nicht die vorgeschriebenen 30min Ruhepause nach 75min Maske tragen gewährleisten kann, möchte er, dass ich zu Hause bleibe.
Dies hat meines Wissen zur Folge, dass ich nur das Gehalt des Durchschnitts der letzten drei Monate bekommen würde (sprich 2x 50% und 1x 100%), was mir persönlich ja ein erheblicher Nachteil wäre, statt meinen 100% Gehalt.
Ich hoffe sie können mir weiter helfen!
Vielen Dank!
von
Sina8890
am 12.02.2023, 11:43
Antwort auf:
Lohn Beschäftigungsverbot
Hallo,
Nein, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2023
Antwort auf:
Lohn Beschäftigungsverbot
Nein für dich gelten die 100 Prozent. Geregelt im Mutterschutzgesetz Paragraph 18-21...
von
MamaausM2
am 12.02.2023, 12:42
Antwort auf:
Lohn Beschäftigungsverbot
Aber da steht das doch genau mit den drei Monaten:
Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.
Oder verstehe ich da was falsch?
von
Sina8890
am 12.02.2023, 15:55
Antwort auf:
Lohn Beschäftigungsverbot
Dann lies nochmal richtig... Paragraph 21.... Dauerhafte Änderung.... Du bekommst im Falle eines BV genau das was du ohne erhalten würdest. Außer Zuschläge werden jetzt versteuert.
Das mit dem drei Monats Schnitt ist bei Frauen mit Lohn die jeden Monat andere Std Anzahl haben.
Dein Vertrag gilt doch ab 2/23 wieder auf 100 Prozent. Das musst du bekommen
von
MamaausM2
am 12.02.2023, 16:37