Mini1304
Hallo Frau Bader, Ich habe am 24.11. Meinen Urlaub angetreten. Dieser Urlaub stammt noch aus zwei Beschäftigungsverboten meiner beiden ersten Kinder und endet am 12.01.2018. Diese Zeit bekomme ich Vollzeit vergütet, da mein alter Vertrag in Kraft getreten ist. Ab dem. 13.01.2018 habe ich ein weiteres Elternzeitjahr beantragt, mit einer Teilzeitbeschäftigung. Dieses ist vertraglich auch schon vereinbart worden. Nun habe ich am 01.12. Meinen Arbeitgeber über meine 3. Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt. Mir wurde sofort mitgeteilt, dass ich jetzt im Beschäftigungsverbot wäre und meinen Immunstatus beim Betriebsarzt abklären soll. Dort hatte ich dann Montag einen Termin, mit dem Ergebnis (habe ich heute dort telefonisch erfragt), dass ich wie gehabt, keinen Schutz gegen Ringelröteln habe und ich bis zur 20 Schwangerschaftswoche ein Beschäftigungsverbot habe und bis dahin nicht mit Kindern bis 6 Jahre arbeiten darf. Ich bin Erzieherin. Darüber habe ich ihn heute schon mal telefonisch informiert. Am Telefon meinte man dann, dass ich ja jetzt erstmal im Urlaub sei und das Beschäftigungsverbot dann ab dem 13.01. erst gelten würde. Ist die Aussage aus der Personalabteilung so korrekt? Ich bin nun davon ausgegangen, dass das Beschäftigungsverbot den Urlaub ablöst und ich den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt, nach dem Beschäftigungsverbot, geltend machen kann!? Es wäre für mich natürlich von Vorteil, da ich den Urlaub mit 39 Stunden vergütet bekommen würde... Vielen herzlichen Dank LG Jasmin
Hallo, das MuSchG ist geändert u der Ag kann nicht mehr so einfach ein Bv aussprechen, wenn eine Versetzung in ein Büro oder zu älteren Kindern möglich ist. Deshalb ist es wichtig, ob die Kinder betreut sind. Denn dann wird der Urlaub beendet u VZ bezahlt. Wenn die TZ einsetzt eben weiter in TZ Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ob Du jetzt im Urlaub bist oder im BV - in beiden Fällen bekommst du das gleiche Geld. jetzt VZ und ab dem 13.01 dann TZ. Auch dann wenn ein BV vorliegt. Jetzt sagen, ich beende die EZ vorläufig weil ich ja ein BV bekomme, geht dann eh nicht. Geldtechnisch also erst einmal völlig egal. Die Frage ist eher wegen den Urlaubstagen. Und da würde ich sagen, weil Urlaub beantragt und auch bereits genehmigt, galt es bisher wie genommen. Da hat es jetzt allerdings eine Gesetzesänderung gegeben, so das der Urlaub eben nachträglich wieder gut geschrieben werden muss. Evtl weiß die Personalabteilung das aber noch nicht, weil recht neu. darauf würde ich die mal hinweisen bzw sie sollen sich kundig machen. Die laufende EZ kannst du dann zum neuen Mutterschutz beenden - bis dahin gibt es dann jetzt erst einmal VZ-Vergütung und dann TZ-Vergütung. Ab neuen Mutterschutz - wenn du die EZ dann beendest (nur dann gesetzlich erlaubt), gibt es dann volles Mutterschaftsgeld. Und den Urlaub kannst du dann irgendwann nach Geburt-Mutterschutz und neuer EZ von Kind 3 dann nehmen.
Mitglied inaktiv
1. Hast du denn zu Hause auch eine Kinderbetreuung, um theoretisch Vollzeit arbeiten zu können bis 13.01.? 2. Hat denn der Kindergarten keine Weihnachtsferien? Während der Schließzeiten hast du keinen Anspruch auf Bezahlung aus dem BV, weil keine Gefährdungen entstehen und du somit wie alle anderen Erzieherinnen dort auch Urlaub nehmen musst. (Prinzip: keine Nachteile durch Schwangerschaft, aber auch keine Bevorzugung) 3. Wenn du auf Freitstellung auf BV (trotz genehmigten Urlaubs) bestehst, darf der AG dir im Gegenzug auch eine (langweilige) Beschäftigung im Kindergartenbüro zuteilen. Dann gehst du statt BV eben doch arbeiten. Im Büro bestünde kein Infektionsrisiko gegen Ringelröteln.
Mini1304
Hallo Uriah, Deine Antwort und Deine Fragen beantworten nicht wirklich meine Frage zum Sachverhalt.... Ich habe kein Immunschutz gegen Ringelröteln, wie in meinen beiden vorherigen Schwangerschaften auch schon. Ich bin im Vertretungspool, das heißt: ich werde dort, wo Personal krankheitsbedingt ausgefallen ist eingesetzt. Ich darf in einem Kindergarten momentan nicht beschäftigt werden, da sich dort Kinder im Alter bis 6 Jahre aufhalten. In den letzten beiden Beschäftigungsverboten musste ich zu Schließzeiten auch keinen Urlaub nehmen und irgendeine Bürotätigkeit wurde mir auch nicht zugeteilt... Ich war sogar die ganzen Schwangerschaften komplett im Beschäftigungsverbot (also auch nach der 20. Schwangerschaftswoche, vom Arbeitgeber ausgesprochen) Meine Kinder sind ganztags betreut, so könnte ich auch ganztags arbeiten. Was ich aber nicht muss, da wir (mein Arbeitgeber und ich) den Urlaub extra so gelegt hatten, damit er abgegolten wird. Eine Vollzeit Beschäftigung war nie geplant.... LG
Mitglied inaktiv
Hallo Mini, ich kann dir hier nur eine RECHTSberatung geben. Rechtens ist nur eine Freistellung bis zur 20.SSW, nur für den Umgang mit Kindern und sicher nicht während der Schließzeiten. Wenn dein AG das in früheren Schwangerschaften so gemacht hat, dann war das m.E. Mißbrauch gegenüber der Krankenkasse, die das bezahlen muss. Wenn der AG dir gegenüber großzügiger war als das MuSchG vorsieht, kannst du daraus keinen Rechtsanspruch für die jetztige Schwangerschaft ableiten. Da jetzt Weihnachten und Kindergartenferien bevorstehen, musst du von deinem Urlaubsanspruch für die Schließzeiten Urlaub abtreten. Wenn dein AG für dich noch eine andere, unschädliche Einsatzmöglichkeit haben sollte, ist er verpflichtet dich dazu einzuteilen. Dann gehst du arbeiten, so wie es der Arbeitsvertrag vorsieht.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich möchte ins Ausland ( Niederlande) zu meiner Familie reisen.Ich habe vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot wegen Corona erhalten(Arbeit mit direkten Patientenkontakt in Klinik). Muss ich meinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse die Reise melden ? Mir geht es um den Fall, dass ich beispielsweise zum Arzt muss. Vielen Da ...
Hallo, ich wurde von meinem AG in das betriebliche Beschäftigungsverbot bis einschließlich zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung geschickt. Auch kann der Arbeitsplatz nicht so umgestaltet werden, dass ich arbeiten könnte. Darf ich während dem BV in den Urlaub fahren und muss ich meinem AG bescheid geben?
Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Schwangerschaft im letzten Jahr erhielt ich von meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Dieses wurde immer für einen Monat ausgestellt um dann jeden Monat erneut verlängert zu werden. Da unsere Urlaubszeiten bereits im Jahr davor geplant werden (wegen den Dienstplänen) wurd ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite als Erzieherin in einer Kinderkrippe und bin nun ungeplant Schwanger geworden. Ich bin in der 3. SSW und mir wurde nun von meiner Gynäkologin ein sofortiges Beschäftigungsverbot erteilt. Jedoch sollte in 3 Wochen mein geplanter unbezahlter Urlaub für 6 Monate beginnen, da mein Mann und ich eine längere Reise machen wo ...
Hallo Frau Bader, meine Frau hat eine Vollzeit Arbeit von 7 bis 16 Uhr. Danach geht sie noch zu einem Minijob 450€. In den Sommermonaten Juli und August hat sie beim Minijob unbezahlten Urlaub genommen, um Zeit für die Hochzeitsplanung zu haben. Jetzt waren wir gestern 19.09. beim Frauenarzt und er hat ihr gesagt das sie nicht arbeiten darf, w ...
Liebe Frau Bader, nochmals die Daten. Beschäftigungsverbot ab 14.10.21 (Schwangerschaft) MuSchu von 28.2.22 bis 5.6.22 Arbeitsvertrag bis 30.6.22 5 Tage Woche, 25 Stunden Ab 1.07.22 Teilzeit 2,5 Tage die Woche, 24 Stunden. Aber ab 6.6.22 in Elternzeit Der mir nun genehmigte Urlaub für 2022 wären anteilig 5 Tage. Da ich aufgrund des Bes ...
Guten Tag, ich habe 2021 mein Baby entbunden und war während der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Danach habe ich für 12 Monate Elternzeit genommen und bin jetzt wieder arbeiten. Ich habe nun noch fast 30 Urlaubstage, 19 davon sind aus 2021. Nun habe ich gelesen, dass gesetzlich vorgeschrieben sei, die Urlaubstage aus dem BV spätestens im ...
Liebe Frau Bader, ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin und befinde mich seit August 2022 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Das betriebliche Beschäftigungsverbot wurde jetzt - im gesamten Betrieb - bis Ende März 2023 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt bin ich schon im Mutterschutz (Anfang März). Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, das ...
Liebe Frau Bader, ich hätte eine rechtliche Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin aktuell in der 16. SSW, mein Arbeitsplatz ist leider insgesamt schwer und aufgrund des Personalmangels aktuell gar nicht mit den Mutterschutzbedingungen vereinbar. Meine Chefin hatte mich gebeten noch bis zum Beginn meines Urlaubs weiterzuarbeiten, damit sie ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...