Dini2012
Hallo, Hätte eine Frage ich arbeite seit zwei Jahren über eine leihfirma , auf unbestimmte Zeit ,bin dann nach eineinhalb Jahren schwanger geworden, bekam dann auch beschäftigungsverbot von denen, nun ist meine Frage , wie läuft es dann wenn mein Kind zur Welt kommt und die acht Wochen Mutterschutz danach vorbei sind, können die mich dann kündigen oder können oder müssen sie mir dann elternzeit geben, weil ich ja irgendwo ja krankenversichert sein muss . Danke schon mal im Voraus.
Hallo, nein, wieso? Sie gehen dann, wenn Sie möchten, ganz normal in EZ u haben besonderen Kündigungsschutz Liebe Grüße NB
chrissicat
Du kannst ganz normal Elternzeit nehmen, musst dich natürlich an die Fristen halten. Die Inanspruchnahme der Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Während der Schwangerschaft und Elternzeit hast du Kündigungsschutz, d.h. dein Arbeitgeber darf dir nicht kündigen. Dies gilt für Leihfirmen genauso wie für jedes andere Unternehmen auch.
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