Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lebenslauf-Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lebenslauf-Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich hab gerade ein Problem beim Schreiben meines Lebenslaufes. Der Hintergrund: Arbeitsvertrag ging bis 14.05.09, seit Mitte Dezember´08 bin ich im Mutterschutz/Elternzeit. Allerdings hatte ich aufgrund einer extrem komplizierten Schwangerschaft seit dem 20.08.08 ein Beschäftigungsverbot. Nun habe ich gestern mein Arbeitszeugniss erhalten, wo drin steht "war bei uns beschäftigt bis 20.08.08". Wie schreibe ich nun einen lückenlosen Lebenslauf ? Kann ja schlecht von Aug-Dez. ´08 Beschäftigungsverbot reinschreiben, oder ? Ist es überhaupt korrekt von meinem Chef dieses Datum reinzuschreiben, weil theoretisch hab ich ja bis zum Beginn des Mutterschutzes (13.12.08) gearbeitet. Soll/Kann ich das Arbeitszeugniss ändern lassen ? Bin gerade etwas durcheinander. Liebe Grüße tobimon


Mitglied inaktiv

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ich bin mir nicht sicher, aber die Zeit des BV gilt als wenn Du ganz normal gearbeitet hättest. Das Du das ein BV hattest geht niemanden etwas an und ist ja für einen Lebenslauf auch nicht sehr günstig ich würde den AG darauf hinweisen und ihn bitten, es umzuformulieren LG möwe


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