Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hab gerade ein Problem beim Schreiben meines Lebenslaufes. Der Hintergrund: Arbeitsvertrag ging bis 14.05.09, seit Mitte Dezember´08 bin ich im Mutterschutz/Elternzeit. Allerdings hatte ich aufgrund einer extrem komplizierten Schwangerschaft seit dem 20.08.08 ein Beschäftigungsverbot. Nun habe ich gestern mein Arbeitszeugniss erhalten, wo drin steht "war bei uns beschäftigt bis 20.08.08". Wie schreibe ich nun einen lückenlosen Lebenslauf ? Kann ja schlecht von Aug-Dez. ´08 Beschäftigungsverbot reinschreiben, oder ? Ist es überhaupt korrekt von meinem Chef dieses Datum reinzuschreiben, weil theoretisch hab ich ja bis zum Beginn des Mutterschutzes (13.12.08) gearbeitet. Soll/Kann ich das Arbeitszeugniss ändern lassen ? Bin gerade etwas durcheinander. Liebe Grüße tobimon
Hallo, der AG muss das Zeugnis ändern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ich bin mir nicht sicher, aber die Zeit des BV gilt als wenn Du ganz normal gearbeitet hättest. Das Du das ein BV hattest geht niemanden etwas an und ist ja für einen Lebenslauf auch nicht sehr günstig ich würde den AG darauf hinweisen und ihn bitten, es umzuformulieren LG möwe
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte während der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot und bin aktuell in der Elternzeit. Nun möchte ich mich auf eine neue Stelle bewerben und befürchte, dass das Beschäftigungsverbot sich negativ auf meine Bewerbung auswirkt. Muss ich das Beschäftigungsverbot im Lebenslauf erwähnen? Während des ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen