Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot im Lebenslauf

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot im Lebenslauf

Lena_M

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte während der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot und bin aktuell in der Elternzeit. Nun möchte ich mich auf eine neue Stelle bewerben und befürchte, dass das Beschäftigungsverbot sich negativ auf meine Bewerbung auswirkt. Muss ich das Beschäftigungsverbot im Lebenslauf erwähnen? Während des Beschäftigungsverbots war ich angestellt (bin immer noch). Danke im Voraus und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hatten ja einen Arbeitsvertrag. Würde ich gar nicht angeben. Liebe Grüße NB


Port

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Du musst es nicht erwähnen. Du warst angestellt - basta. Wärest Du 8 Wochen krank geschrieben gewesen wegen einer Knieoperation, würdest Du es ja auch nicht erwähnen.


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