Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

LBP hochschwanger bestanden, werde ich noch Beamtin auf Probe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: LBP hochschwanger bestanden, werde ich noch Beamtin auf Probe?

nancy3105

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, nach tagelangem durchforsten des Internets, bin ich auf Sie gestoßen, da an Sie bereits eine ähnliche Frage gestellt wurde und ich langsam ein wenig verzweifelt bin, da nirgens etwas konkretes zu meine Frage zu finden ist. Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich bin kurz vor meinen letzten Abschnitt zur Laufbahnprüfung schwanger geworden. So wie es bis jetzt aussieht, werde ich mich bereits bei der Laufbahnprüfung im Mutterschutz befinden. Ich habe mich insoweit informiert, dass ich auf den Mutteschutz, durch Antrag beim Dienstherrn, verzichten kann, damit ich die Laufbahnprüfung schreiben kann. Nun wird es ja so sein, dass wenn ich die Prüfung bestehe, automatisch der Beamtenstatus auf Widerruf beendet ist. Bin ich dann überhaupt noch im Mutterschutz? Und wird mein Dienstherr, wenn ich auf den Mutterschutz freiwillig verzichte, mich trotzdem noch zum Beamten auf Probe ernennen, selbst wenn ich dann nur noch ca. 14 Tage arbeiten werde/kann. Oder muss ich mich dann schon mal beim Arbeitsamt anmelden? Ich bin total verunsichert, ob ich dann überhaupt an der Laufbahnprüfung teilnehmen soll, oder lieber in Mutterschutz bleiben sollte, damit ich meine weitere berufliche Laufbahn nicht gefährde. Ich hoffe Sie können mir diesbezüglich weiterhelfen oder mir einen Tipp geben, wo ich mich dazu belesen kann. Verordnungen, Gesetze, Urteile etc. Viele Grüße Nancy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB


nici1909

Beitrag melden

Hallo, also bei uns in der Behörde ja, wenn die Note stimmt und die Haushaltsstelle da ist. LG Nici


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wegen der Schwangerschaft darfst du bei der Einstellung nicht benachteiligt werden (das ergibt sich bei Bundesbeamten aus Paragraph 18 Abs. 1 BGleiG, bei den Ländern müsste es vergleichbare Regelungen geben). Aber am besten klärst du deine Fragen mit deiner Personalstelle. Ob du zur Probebeamtin ernannt wirst, kann dir nur dein Dienstherr beantworten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Probleme und erbitte Ihren Rat. Ich habe seit dem 1.2.04 eine Stelle als Lehrerin an einer Hauptschule bekommen. Obwohl ich einen 3 1/2 jährigen Sohn habe, der viel Zuwendung benötigt, habe ich einen Vertrag für eine volle Stelle unterschrieben. Leider habe ich die enorme Arbeitsbelastung, unter der ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, befinde mich aktuell im 2. Jahr Elternzeit für meinen ersten Sohn und bin im 8. Monat schwanger mit meinem 2. Kind. Meine Elternzeit verlängert sich bis Frühjahr 2021 (insgesamt EZ 2017-2021). Heute habe ich von der Kindererziehungszeit gelesen, die man sich als gesetzlich Rentenversicherte für die Ren ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte ab 01.04.2019 in Vollzeitbeschäftigung wieder als Beamtin auf Lebenszeit in Baden Württemberg arbeiten. Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Da ich nun wieder schwanger bin(3. Kind) und definitiv ein BV von Seiten des Arztes bekommen werde, lautet meine Frage nun...bekomme ich das volle Gehalt, auch wenn ...

Liebe Frau Bader, ich bin Beamtin in NRW und derzeit befinde ich mich noch bis Ende Januar 2020 in meiner zweijährigen Elternzeit. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Angenommen der Entbindungstermin wäre im März 2020, dann würde ich von der Elternzeit direkt in den Mutterschutz übergehen. Würde ich dann in der Mutterschutzzeit wieder meinen vol ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit im öffentlichen Dienst angestellt und arbeite Teilzeit im Rahmen der Elternzeit meines ersten Kindes (angemeldet sind 2 Jahre bis zum 20.01.2020). Zum 01.11.2019 werde ich verbeamtet. Gleichzeitig bin ich mit meinem zweiten Kind schwanger (Beginn Mutterschutz im Dezember 2019). Meine Frage bezieht sich au ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei den folgenden Fragen helfen: 1. Ich bin verbeamtet und freiwillig versichert. Nach Auskunft meiner Krankenkasse erhalte ich kein Mutterschaftsgeld, da ich auch keinen Anspruch auf Krankengeld habe (§ 24i SGB V). Ich bekomme weiter meine Besoldung. Ich lasse mir eine Negativbescheinigung v ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Ich bin Lebzeitbeamtin und gerade in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe bisher 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber auf 3 Jahre verlängern. Nach den 3 Jahren möchten wir gerne mit Kind 2 beginnen. Meine Frage ist nun, wenn ich mit dem Ende der Elternzeit von Kind eins gleich Kin ...

Liebe Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin in Hessen und mein Frauenarzt hat mir nun ein Beschäftigungsverbot erteilt. Aktuell arbeite ich in Teilzeit und wollte ursprünglich ab Februar wieder Vollzeit arbeiten. Ich frage mich jetzt, ob ich ab Februar trotzdem die vollen Bezüge erhalte oder das Gehalt der drei Monate vor Eintritt der Schwange ...

Guten Tag, ich bin Beamtin im vorzeitigen Ruhestand (also Beihilfe und privat versichert) und habe einen Minijob. Jetzt bin ich Schwanger und meine Ärztin würde mir gerne ein Beschäftigungsverbot ausstellen, bekomme ich dann auch weiterhin die 520€? Also den Mutterschutzlohn, nennt man es glaube ich?  vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...