Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Länge Mutterschutz, wenn Kind vor ET kommt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Länge Mutterschutz, wenn Kind vor ET kommt

laura-1981

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Hallo Frau Bader, am 04.05. kam mein Sohn etwas verfrüht zur Welt. Der errechnet ET wäre der 11.5. gewesen. Nun rechnet mein Arbeitgeber den Mutterschutz nach dem tatsächlichen Geburtsdatum neu aus und sagt, dass der Mutterschutz nun nur noch bis 29.06. geht. Dementsprechend berechnet er auch meinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr nur bis einschließlich Juni und das Mutterschaftsgeld zahlt er auch nur noch bis 29.6. Nach dem ursprünglich errechneten ET würde der Mutterschutz ja bis 6.7. gehen und der Urlaubsanspruch würde ebenfalls bis einschl. Juli berechnet werden - müsste es nicht dabei bleiben, vor allem auch bzgl. der Mutterschaftgeldzahlung? Oder Hat mein Arbeitgeber mit der neuen Mutterschutzfristberechnung Recht? Herzlichen Dank für Ihre Zeit und Mühe für die Rückantwort. VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es macht keinen Unterschied, der Mutterschutz bleibt (was vorne gekürzt wurde, wird hinten drangehängt. § 3 MuSchG: Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nach Satz 1 oder nach Satz 2 um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach Absatz 1 Satz 4. Außerdem haben Sie 12 Wo. nach der Geburt, wenn es sich um ein attestiertes Frühchen handelt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Soweit ich das beurteilen kann, wird der nicht in Anspruch genommene Mutterschutz vor Geburt an die 8 Wochen nach Geburt angehangen, sodass sich das Ende deines Mutterschutzes nicht verändert. Du hast einfach vor Geburt ein paar Tage weniger und nach Geburt dafür die gleiche Anzahl Tage länger. Wenn du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst rechnen die ohnehin den Mutterschutz aus - da spielt es keine Rolle, was dein Arbeitgeber in seinem Kämmerlein rechnet, um Urlaub zu sparen.


Felica

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Du bekommst für 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Kommt Kind früher bleibt es bei 14 Wochen. Ausser Frühgeburt. Kommt Kind später verlängert sich der Mutterschutz. Dein AG soll sich bitte an die KK wenden wenn er es nicht weiss.


mellomania

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er rechnet falsch. Ende Mutterschutzfrist ist der 6.7.- er soll bei der kk anrufen und sich beraten lassen. oder einen einfachen mutterschutzrechner im internet benutzen. wenn das kind früher kommt, sagen wir 10 tage, dann hast du vom vorgeburtlichen muschu 10 tage weniger, aber die hängen sich an den nachgeburtlichen dran. daher bleibt das ende identisch. außer es ist eine bescheinigte frühgeburt. (unter 2500 gramm oder mehr betreuungsaufwand mit bescheinigung vom kh) dann hast du 12 wochen mutterschutzfrist nach der geburt


luvi

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Hallo, Dein Arbeitgeber rechnet falsch. Bei der Auszahlung der Mutterschaftsgeld Zahlung macht das keinen Unterschied bei dir. Die Tage, die du vorher nicht hattest, hast du nach der Geburt länger. Geld gibt es für 14 Wochen+1 Tag (Geburt). Dein Mutterschutz reicht bis in den Juli, deshalb hast Du auch für den Juli noch Urlaubsanspruch. Dein Arbeitgeber soll sich bei der Krankenkasse erkundigen, oder bitte Du die Krankenkasse das dem Arbeitgeber zu verdeutlichen. Ich hatte bei meinem Frühchen auch Probleme mit dem Arbeitgeber, da hat die KK von selbst angeboten, das dem AG zu erklären. LG luvi


Felica

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Bei mir war es das Steuerbüro das den mist verzapft hat. Kind ist eine Woche später gekommen. Steuerberater meinte den nachgeburtlichen Mutterschutz dann um eine Woche zu kürzen, sprich statt 8 nur 7 Wochen. Den habe ich auch an die KK verwiesen und die haben es dann geklärt.


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