frida2015
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruches in der Elternzeit. Für jeden vollen Monat der Elterzeit kann der AG den Urlaubsanspruch kürzen. Dieses Recht wendet der AG in diesem Fall auch an. Die Elternzeit müsste im April 15 beginnen und ist für 12 Monate angedacht. Die Besonderheit ist, dass das AV nur bis zum 31.08.15 befristet ist. Eine Verlängerung des AV wird nicht in Aussicht gestellt. Die Elternzeit (zumindest in Verbindung mit dem bisherigen AV) geht also von April bis August, somit kann der AG ja auch diese 5 Monate vom Urlaubsanspruch kürzen. Der AG hat zudem auch noch die Monate Sept.-Dez.15 gekürzt, obwohl ja für diesem Zeitraum kein AV mehr besteht. Ist dies zulässig? Im Prinzip wurde vom AG nur der Urlaubsanspruch, der sich aus dem Zeitraum des Mutterschutzes ergibt, anerkannt. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, das ist doch einfach: Sie haben Urlaubsansprüche für die Monate, in denen 1. Ein Arbeitsvertrag besteht 2. Mind. ein Tag keine EZ besteht Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Urlaubsanspruch gibts für die Monate Januar bis einschließlich April. Klar hat der Arbeitgeber die Monate September bis Dezember gekürzt, da besteht ja gar kein Arbeitsverhältnis. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat 30 Urlaubstage pro Jahr, umgerechnet auf Monate wären das 2,5 pro Monat. Würde er bis einschließlich August arbeiten, hätte er 8 mal 2,5 Tage Anspruch, d.h. igs. 20 Tage. Pro vollem Monat Elternzeit wird der Urlaubsanspruch gekürzt. Anspruch besteht noch für die Monate Januar bis April, 4 mal 2,5 Tage, also igs 10 Tage... Kürzt Dein Arbeitgeber noch mehr? Luvi
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