Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Künigung nach der EZ

Frage: Künigung nach der EZ

Fliegenpilzchen

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Hallo Frau Bader, aus versch Gründen möchte ich nach der Elternzeit meine bisherige Stelle kündigen. Welche Kündigungsfristen gibt es denn hierfür ? Ich habe doch stets ein Recht auf ein Arbeitszeugnis oder auch wenn der Abteilungsleiter/Chef nicht mehr im Betrieb arbeitet? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frist beträgt drei Monate zum Ende der Elternzeit schriftlich. Natürlich haben Sie auch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn Ihr damaliger Arbeitgeber nicht mehr in Betrieb ist. Liebe Grüße NB


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