LoLaxx
Hallo , derzeit befinde ich mich bis zum 13. Mai in Elternzeit. Da ich aber wieder schwanger bin , wird mir meine Ärztin am ersten Arbeitstag ein erneutes Beschäftigungsverbot ausstellen, da ich in der KiTa arbeite und gegen mehrere Krankheiten nicht immun bin. Leider kann sie das Beschäftigungsverbot erst am 15. Mai ausstellen , da der 13. Mai ein Samstag ist und sie es vorher nicht darf solange ich noch in Elternzeit bin. Mein Arbeitgeber ist natürlich nicht erfreut darüber , dass ich noch einmal schwanger geworden bin und länger ausfalle. Muss ich Angst haben , dass er mich am 13. Mai kündigt oder am 15. Mai bevor ich ein Schreiben über das Beschäftigungsverbot abgegeben habe? Also wäre das rechtens ? Vielen Dank im Voraus .
Hallo, so geht das nicht. Das BV muss der AG ausstellen. Sie sollten sich kurz vor Ende der EZ melden u die SchwS mitteilen, damit er eine Gefährdungsprüfung vornehmen kann. Liebe Grüße NB
misses-cat
Du hast schwanger Kündigungschutz
Neverland
Nein, er kann aber das BV anzweifeln. Da deine Ärztin das nicht ausstellen darf. Das muss dein AG machen. Auch die KK kann das BV anzweifeln.
LoLaxx
Meine Ärztin hat auch meine letztes ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt .
User-1753445573
Zum Beispiel hier beschrieben: https://www.gew.de/gesundheit/gesundheitsschutz-bei-schwangeren-erzieherinnen
Dojii
Da sich das BV auf deine Arbeitsstätte (sie ist eben nicht mutterschutzkonform) bezieht, darf es nicht von der Frauenärztin kommen, sondern muss vom Arbeitgeber ausgehen. Dass sie schon vorher ein (rechtswidriges) BV ausgestellt hat ist natürlich kein Argument dafür, dass es jetzt wieder problemlos durchgeht. Gerade wenn dir dein Arbeitgeber was Böses will, dann machst du dich durch ein rechtswidriges BV extrem angreifbar.
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