Liebe Frau Bader, meine Vorgesetzte macht mir zum Vorwurf, mehr Überstunden abgefeiert zu haben, als ich eigentlich hätte. Die elektronische Zeiterfassung hat leider ein anderes Ergebnis ausgedruckt als in der Stechuhr bei der Kontroll-Taste angezeigt, auf die ich mich verlassen hatte. Mein Mutterschutz beginnt am 16.04.09 und durch die Osterferien habe ich ab 31.3.09 Urlaub beantragt, so dass ich eigentlich am 27.03.09 meinen letzten Arbeitstag hätte. Ich weiß, dass meine Stelle ein Dorn im Auge ist, welche gerne für Kosteneinsparungen genutzt werden würde. Kann ich Urlaub "opfern" zur Abgeltung oder was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu? Abmahnung, Kündigung? Viele Grüße Carmen