Mitglied inaktiv
Lieber Herr Bader, ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben (Bürotätigkeit) der vorerst für ein Jahr befristet ist mit 3 Monaten Probezeit. Nun habe ich vor kurzem erfahren, dass ich in der 3. SSW bin. Bin ich unkündbar oder wie läuft das ab? Wann sollte ich den Arbeitgeber am besten informieren? Vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv
Hallo! Du hast Kündigungsschutz "rückwirkend" für 14 Tage nachdem du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert hast. Oder anders herum: Wenn du heute von deinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten hättest, hättest du 14 Tage Zeit, ihn über deine Schwangerschaft zu informieren und damit die Kündigung unwirksam werden zu lassen. Da aber dein Vertrag auf 1 Jahr befristet ist, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass er nach dem Jahr nicht verlängert wird. Wann du deinen AG informieren solltest? Du "solltest" laut Gesetz sofort. Du musst aber nicht. Bei einer Kündigung (siehe oben) innerhalb von 14 Tagen. Die meisten teilen es zum Beginn des 4. Monats mit. Manche auch früher, wenn sie den Schutz des MuSchG in Anspruch nehmen wollen/müssen (Nachtarbeitverbot usw). Gruß Sabine PS: Am Ende der 3. SSW findet die Einnistung der befruchteten Eizelle statt. Eine Schwangerschaft kann noch nicht festgestellt werden, da der Körper noch kein Schwangerschaftshormon herstellt.
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