Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz in der Elternzeit/ Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsschutz in der Elternzeit/ Arbeitsvertrag

Erdbeerdoktro

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Hallo Frau Bader, in meinem Betrieb stehen betriebsbedingte Kündigungen an. Da Mütter nicht gerne gesehen sind und wir keinen Betriebsrat und Sozialplan haben, bin ich mir relativ sicher, zur nächsten Kündigungswelle zu gehören am Monatsende. Nach der Geburt meiner Tochter habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen und war zu Hause, danach bin ich wieder arbeiten gegangen - aber nicht in Elternzeit. Jetzt ist meine Tochter vor kurzem 2 geworden und ich überlege, noch einmal für ein paar Monate in Elternzeit zu gehen, da ich ab der Einreichung dieser einen Kündigungsschutz habe. Der Plan ist, so lange "unterzutauchen", bis sich die Wogen geglättet haben und so lange zu Hause zu bleiben. Ist die Frist für den 2. Teil der Elternzeit dann wieder 7 Wochen, in dem ich schon geschützt bin? Habe ich nach der Elternzeit auch einen Kündigungsschutz? Noch eine Frage: mein alter 40-Stunden Vertrag wird zurzeit durch einen Änderungsvertrag ergänzt, in dem eine reduzierte Stundenzahl angegeben ist, die aber jedes Jahr neu verhandelt werden muss. Kann es sein, dass das Unternehmen mir im nächsten Jahr sagt, ich müsse 40 h arbeiten? Freue mich auf Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dem Arbeitgeber ist die Kündigung ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Elternzeit verboten, höchstens jedoch ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Man kann den Kündigungsschutz also nicht dadurch verlängern, dass man die Elternzeit mehr als 8 Wochen vor ihrer Inanspruchnahme beantragt. Ansonsten gilt das KSchG auch in der Zeit vorher. Sie können ja beantragen, in der EZ TZ zu arbeiten. Da ist dem AG auch mit geholfen Liebe Grüsse, NB


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