Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz bei befristetem Arbeitsvertrag

Frage: Kündigungsschutz bei befristetem Arbeitsvertrag

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich bin in einem Hotel tätig, welches mich nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss übernommen hat. Selbstverständlich wurde ein neuer Vertrag angefertigt. Generell sind Übernahmeverträge im Hause auf 1 Jahr befristet. Ich befinde mich jetzt im dritten Monat, der Geburtstermin ist Mitte Juli 2004. Mein Vertrag würde am 30.06.2004 aufgrund der Befristung auslaufen. Frage: Habe ich Anspruch auf Mutterschutz bzw. verlängert sich der Vertrag automatisch aufgrund der Schwangerschaft oder bleibt die Befristung erhalten und ich werde arbeitslos?! Vielen Dank für Ihre Antwort!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben (Bürotätigkeit) der vorerst für ein Jahr befristet ist mit 3 Monaten Probezeit. Nun habe ich vor kurzem erfahren, dass ich in der 3. SSW bin. Bin ich unkündbar oder wie läuft das ab? Wann sollte ich den Arbeitgeber am besten informieren? Vielen Dank im Voraus

Lieber Herr Bader, ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben (Bürotätigkeit) der vorerst für ein Jahr befristet ist mit 3 Monaten Probezeit. Nun habe ich vor kurzem erfahren, dass ich in der 3. SSW bin. Bin ich unkündbar oder wie läuft das ab? Wann sollte ich den Arbeitgeber am besten informieren? Vielen Dank im Voraus

Hallo Frau Bader, in meinem Betrieb stehen betriebsbedingte Kündigungen an. Da Mütter nicht gerne gesehen sind und wir keinen Betriebsrat und Sozialplan haben, bin ich mir relativ sicher, zur nächsten Kündigungswelle zu gehören am Monatsende. Nach der Geburt meiner Tochter habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen und war zu Hause, danach bin ich wiede ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...